„Obwohl beim Bau neuer Messstellen Fehlbohrungen und technische Schwierigkeiten auftreten können, werden wir bis Ende 2021 deutlich mehr als die ursprünglich 100 geplanten Grundwassermessstellen neu gebaut haben. Damit hätten wir unser Ziel eine gegenüber 2015 verbesserte Übersicht über den chemischen Zustand der Grundwasserkörper und deren Trends zu erhalten, sogar übererfüllt“, betonte der zuständige Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus.
Gleichwohl betonte der Minister, dass das erweiterte Messnetz allein nicht geeignet ist, um eine verursachergerechte Binnendifferenzierung vorzunehmen. Denn aus den Punktmesswerten kann nicht auf die Flächen geschlossen werden, die ursächlich für diese Messwerte sind, z. B., weil auf ihnen zu viel gedüngt wurde. Dies wäre aber sowohl für eine zielgerichtete Minderung zu hoher Nitrateinträge in das Grundwasser als auch für die Akzeptanz entsprechender Beschränkungen der landwirtschaftlichen Düngung bei den Landwirten von wesentlicher Bedeutung. Ziel müsse es daher sein, eine wissenschaftlich basierte Methode zu entwickeln, die genau dies mit hinreichender Genauigkeit ermöglicht. Dabei muss nicht die im Grundwasserkörper festgestellte Nitratbelastung, sondern die Nitratemission von den landwirtschaftlichen Nutzflächen in das Bodensickerwasser im Zentrum der Betrachtung stehen. Sinnvoll wäre ein derartiges Vorgehen aber nur, wenn es bundeseinheitlich geregelt wird. Mecklenburg-Vorpommern und andere Bundesländer sind bereits mit entsprechenden Vorschlägen an den Bund herangetreten.
Backhaus erklärte in diesem Zusammenhang noch einmal, wie die Zustandsbewertung der Grundwasserkörper erfolgt. Für jede Messstelle mit Grenzwertüberschreitung ist unter Nutzung eines geostatistischen Verfahrens eine repräsentative Fläche auszugrenzen, von der davon auszugehen ist, dass auch dort eine Grenzwertüberschreitung gemessen würde. Die so ermittelten Flächen eines Grundwasserkörpers werden summiert. Nur wenn diese Fläche weniger als 20 % der Gesamtfläche des Grundwasserkörpers beträgt, bekommt dieser die Bewertung „gut“. Andernfalls gelte der Grundwasserkörper als insgesamt belastet und damit rot.
Auf die „roten Gebieten“ kämen mit der geplanten Verschärfung der Düngeverordnung ab 2020 zusätzliche Maßnahmen zu. Ohne eine Binnendifferenzierung würden Landwirte in einem „roten Gebiet“ selbst dann den Vorgaben der Düngeverordnung unterworfen sein, wenn sie nachweislich eine nitratreduzierte Düngung praktiziert haben und auf den von ihnen bewirtschafteten Flächen keine Grenzwertüberschreitungen im Sickerwasser festzustellen sind.
„In solchen Fällen verstehe ich die Akzeptanzverweigerung vollkommen. Es muss daher für verursachergerechte Regelung gesorgt werden“, betonte Minister Backhaus. Er habe aber große Sorge, dass dies kurzfristig und unter dem großen Druck, der von der EU-Kommission auf die Bundesrepublik ausgeübt wird, gelingt. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern sei daher wichtiger denn je.
Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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