Die Bauern sind – wenig überraschend – nur teilweise zufrieden: „Das Düngerecht verursacht für die landwirtschaftlichen Betriebe mehr Bürokratie und zum Teil drastische Beschränkungen“, so Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV). Andererseits räumt er ein: „Dennoch ist es wichtig, dass Landwirte nun Planungssicherheit haben und die jahrelange Diskussion endlich abgeschlossen ist.“ Der Verband befürchtet einschneidende Auswirkungen für die Landwirtschaft. Durch die Einführung der betrieblichen Stoffstrombilanz drohten „gravierende Konsequenzen für große Teile der Tierhaltung in Deutschland sowie für die Kreislaufwirtschaft und für die überbetriebliche Verwertung von Wirtschaftsdüngern“.
BDEW: „Überdüngung stoppen“
Ähnlich negativ, jedoch vom entgegengesetzten Standpunkt, sieht der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die Novelle. „Wenn es um das deutsche Grundwasser geht, darf sich die Politik nicht auf faule Kompromisse und großzügige Ausnahmeregelungen einlassen. Die massive Überdüngung unserer Äcker muss endlich gestoppt werden“, fordert Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Die geplante Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar Ackerfläche müsse für alle stickstoffhaltigen Düngemittel gelten, die Vorgaben zur Düngebilanzierung dürften nicht auf Großbetriebe beschränkt bleiben. „Wir fordern die Europäische Kommission auf, solange an ihrer Klage wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie gegen Deutschland festzuhalten, bis das Düngerecht so ausgestaltet ist, dass es eine nachhaltige Verbesserung der Gewässerqualität sicherstellt“, so Weyand weiter, der außerdem die BDEW-Forderung nach einer Agrarwende wiederholte: „Weg von der industriellen Landwirtschaft, hin zu einer ökologischen und standortgerechten Bewirtschaftung der Flächen.“
VKU: „Schlupflöcher endlich schließen“
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) honoriert die Novelle immerhin als einen Startschuss. Der Verband begrüßt die Aufnahme der Stoffstrombilanz für viehintensive Betriebe ab 2018 und für alle Betriebe ab 2023 sowie die Länderöffnungsklausel für die Datenübermittlung an die Behörden. „Klar ist aber auch, dass dies nicht reichen wird“, so VKU-Vizepräsident Michael Beckereit. „Die bekannten Schlupflöcher, wie beispielsweise anrechenbare Verluste, müssen endlich geschlossen werden.“
BDE: „Ausnahme für Komposte“
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) fordert Nachbesserungen bei den Regelungen zu Komposten. Die wesentlichen Unterschiede zwischen Kompost und anderen Düngern wie Gülle und Jauche würden noch immer nicht ausreichend berücksichtigt. Da der Stickstoff im Kompost erheblich länger gebunden bleibe, müsse man Komposte von den starren Obergrenzen ausnehmen und maximal den Stickstoff anrechnen, der pflanzenverfügbar ist. BDE-Präsident Peter Kurt: „Es ist befremdlich, dass einerseits im Rahmen der Getrennterfassung von Abfällen immer mehr biologische Abfälle gesammelt werden sollen, man aber andererseits den landwirtschaftlichen Verwertungsweg für diese Abfälle blockiert.“
DVGW: „Beginn einer echten Trendwende“
Die bislang wohlwollendste Stellungnahme kam vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW): „Mit dem verabschiedeten Düngegesetz kommt endlich Bewegung in die jahrelang festgefahrene Novellierung des Düngerechts“, so der DVGW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke. Wenn die Möglichkeiten des Gesetzes nun genutzt würden, könne das der Beginn einer echten Trendwende bei den Nitratbelastungen sein. Darüber hinaus müssten die Länder vom Bund ausreichende Kompetenzen erhalten, um in den bereits nitratbelasteten Regionen mit zusätzlichen Maßnahmen aktiv werden zu können, so Linke weiter. Der DVGW stehe bereit, die Ausarbeitung der künftig anzuwendenden Stoffstrombilanz zu unterstützen. In den freiwilligen Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten würden solche Verfahren seit Langem erfolgreich praktiziert.
Im März im Bundesrat
Noch im März soll das gesamte Düngepaket abschließend vom Bundesrat beraten und verabschiedet werden. Zu den Kernpunkten der Verordnung gehören*:
- die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, werden verlängert
- die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern werden ausgeweitet
- Gärreste aus Biogasanlagen werden in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 Kilogramm pro Hektar) einbezogen
- die Länder werden zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphat zu stark belastet sind
*Quelle: www.lebensraumwasser.com