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NRW: Kabinett billigt Entwurf zur Landesdüngeverordnung

Das Landeskabinett hat am 15. Januar den Entwurf einer neuen Landesdüngeverordnung gebilligt, die noch im Januar 2019 in Kraft treten wird. Die Novelle enthält zusätzliche Anforderungen für Gebiete in NRW, die eine hohe Grundwasserbelastung durch Nitrateinträge haben.

von | 17.01.19

Um zu hohe Nitratbelastungen in Gebieten in NRW zu minimieren, treten ab sofort neue Anforderungen in Kraft

„Die seit 2017 geltende neue Düngeverordnung zeigt erste Wirkungen. Jetzt müssen weitere Schritte folgen, um die teils weiterhin zu hohe Nitratbelastung des Grundwassers zu reduzieren“, sagte NRW-Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser nach der Kabinettsitzung.
Die Landesdüngeverordnung legt in Ergänzung der im Juni 2017 bundesweit in Kraft getretenen Düngeverordnung in Gebieten Nordrhein-Westfalens mit hoher Belastung des Grundwassers durch Nitrateinträge zusätzliche Anforderungen fest. Dazu gehören:

  •  eine Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte eigener Wirtschaftsdünger wie Mist oder Gülle
  •  eine Verlängerung der Sperrfrist für Grünland um zwei Wochen im Herbst, in der keine Düngung zulässig ist
  •  die Pflicht zur Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gärresten innerhalb von einer statt vier Stunden

Zukünftig sollen auch die jährlich von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden.
„Die neuen Regelungen sind notwendig, um die nach wie vor in einigen Regionen zu hohe Düngebelastung weiter zu minimieren. Diese stellen die Betriebe dennoch vor zusätzliche Herausforderungen“, stellte Ministerin Heinen-Esser klar. Das zeige auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland. Gleichzeitig werden mit der Verordnung kleine Betriebe, die keine Flächen in belasteten Gebieten haben, entlastet.
Ursula Heinen-Esser: “Wir haben die Bagatellgrenze, ab der ein Betrieb seine Nährstoffbilanz und seine Düngebedarfsermittlung schriftlich dokumentieren muss, für bestimmte Betriebe, die ausschließlich in nicht belasteten Gebieten wirtschaften, etwas ausgeweitet.“

Kooperation, Förderung und Beratung

„Mit den zusätzlichen Regelungen leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Umweltbelastung durch die landwirtschaftliche Düngung“, sagte Heinen-Esser. Neben einer Verschärfung des Ordnungsrechts legt die Landesregierung den Fokus auf kooperative Ansätze, etwa bei der langjährigen, erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Wasser und Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten. Auch durch einen gewässerschonenden Zwischenfruchtanbau und den Einsatz moderner Ausbringungstechnik, etwa durch eine gezielte Einarbeitung der Gülle in den Boden, kann der Verlust von Ammoniak deutlich gemindert und Mineraldünger eingespart werden. Zudem tragen eine geeignete Lagerung von Wirtschaftsdünger und eine möglichst effiziente Fütterung dazu bei, Nährstoffverluste in die Umwelt zu vermeiden.

Gülleaufbereitung

Um Gülle, Mist und Ernterückstände umweltverträglich und zugleich wirtschaftlich zu nutzen, muss noch stärker als bisher in Nährstoffkreisläufen gedacht werden. Durch eine verbesserte Aufbereitung anfallender Gülle kann diese besser verteilt und gezielter eingesetzt werden. „So können wir Nährstoffkreisläufe auch überregional schließen und effiziente Ressourcennutzung mit weniger Umweltbelastung verbinden“, betonte die Ministerin. Ziel müsse es sein, Wirtschaftsdünger im Idealfall direkt vor Ort zu verwerten oder ihn speicher- und transportfähig zu machen, um ihn leichter dorthin bringen zu können, wo Böden ihn benötigen. Derzeit entsteht in Velen eine der modernsten Aufbereitungsanlagen ihrer Art in Europa: Gülle wird in feste und flüssige Bestandteile getrennt und zu handelsfähigen Düngemitteln aufbereitet. Dadurch wird sie geruchsneutral, ist leichter zu transportieren und besser zu dosieren.

Wir berichteten bereits im November dazu – hier nochmal der Link zur Erinnerung: https://www.gwf-wasser.de/aktuell/05-11-2018-novelle-der-landesduengeverordnung-vorgelegt/

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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