26. April 2024 ǀ Seit einem Jahr liegt der Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes vom Bundesministerium für Landwirtschaft vor. Doch laut einer Nitratinitiative ist seitdem kein erkennbarer Fortschritt im Deutschen Bundestag zu verzeichnen.
Die geplante Novelle des Gesetzes sollte das erste Versprechen einlösen, das die frühere Regierung der EU-Kommission im Jahr 2020 gab, um Strafzahlungen in Millionenhöhe wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie zu vermeiden. Doch nach vier Jahren bleibt diese Zusage unerfüllt, was die Gefahr eines neuen Vertragsverletzungsverfahrens seitens der EU-Kommission birgt. Angesichts der sich über die Jahre häufenden Versäumnisse im Wasserschutz könnte eine solche Strafe sogar höher ausfallen als beim vorherigen Verfahren.
Seit einem Jahr liegt der Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes vom Bundeslandwirtschaftsministerium vor, doch bisher gab es keinen erkennbaren Fortschritt in der Abstimmung im Deutschen Bundestag. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Nitrateinträge zu reduzieren, um umweltfreundliche Landwirtschaft zu unterstützen und das Verursacherprinzip zu stärken. Dies beinhaltet auch das zugesagte Wirkungsmonitoring der Stoffeinträge gegenüber der EU-Kommission. Die Verbände der Nitratinitiative drängen auf eine zeitnahe Verabschiedung des Düngegesetzes, um Deutschlands Zusagen zum Gewässerschutz zu erfüllen und die Einhaltung der EU-Nitrat-Richtlinie sicherzustellen. Damit würde die Bundesregierung zeigen, dass sie ihre Verpflichtungen ernst nimmt.
Trotz 33 Jahren seit Inkrafttreten der Nitrat-Richtlinie überschreiten immer noch 26,7 Prozent der Messstellen in Deutschland die festgelegten Nitratwerte, was einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie darstellt.