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Düngegesetz: Bundesrat stimmt zu

Am 10. März nahm das Düngegesetz seine letzte Hürde und wurde auch vom Bundesrat verabschiedet. Gelegenheit für die Verbände, ihre Positionen erneut zu bekräftigen.

von | 15.03.17

Das neue Düngegesetz hat nun die letzte Hürde genommen

Ein klares „Ungenügend“ gibt es nach wie vor vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Er fordert, dass die EU-Kommission an ihrer Klage gegen Deutschland festhalten soll. „Es ist enttäuschend, dass die Politik ganz offensichtlich die Anliegen der Landwirtschaft über den Schutz unseres Grundwassers stellt“, so Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Das verabschiedete Gesetz sei „ein fauler Kompromiss mit zahlreichen offenen Flanken“. Wegen zu vieler Ausnahmen von den Vorgaben zur Düngebilanzierung werde voraussichtlich über die Hälfte aller Landwirtschaftsbetriebe Deutschlands nicht erfasst. Niemand könne dann kontrollieren, wie viel Dünger in einen Betrieb hinein und wie viel hinausgeht.

„Halbherziges Gesetz“

Angesichts der hohen Nitratverschmutzung der Böden und Gewässer in einigen Regionen sei aber jede Ausnahme Raubbau an der Umwelt. Martin Weyand: „Es ist fraglich, ob Deutschland mit diesem halbherzigen Gesetz in Brüssel überhaupt durchkommt. Solange die EU-Nitratrichtlinie nicht vollständig umgesetzt und eine Verbesserung der Gewässerqualität sichergestellt ist, sollte die Europäische Kommission an ihrer Klage festhalten. Wenn jetzt nicht die Leitplanken für einen nachhaltigen Gewässerschutz gestellt werden, geht das zu Lasten aller nachfolgenden Generationen.“

Bauern befürchten Beschränkungen

Die Ansicht des BDEW, wonach das Gesetz die Anliegen der Landwirte zu weitgehend umsetze, teilen diese nicht: „Mehr Bürokratie und zum Teil drastische Beschränkungen“ hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) schon nach der Verabschiedung durch den Bundestag beklagt. Außerdem befürchtete er „gravierende Konsequenzen für große Teile der Tierhaltung in Deutschland“.

BDE kämpft für Kompost

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hatte noch vor der Befassung im Bundesrat gemeinsam mit dem Verband der Humus- und Erdenwirtschaft (VHE) ein Schreiben an die Agrar- und die Umweltminister der Länder verfasst. Kern ihrer Forderung: Bei der Aufbringung von Kompost dürfe in der Nährstoffbilanz lediglich der verfügbare Stickstoff in der Bilanz angerechnet werden.

Meilenstein oder Startschuss?

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hatte das neue Gesetz bereits als „Meilenstein“ und „Beginn einer echten Trendwende“ begrüßt, während der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in ihm einen akzeptablen „Startschuss“ mit Verbesserungspotenzial sieht, bei dem noch Schlupflöcher zu schließen seien.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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