21.06.2023 | Am 23. März 2023 hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Konsultation zur Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) eröffnet. Diese Konsultation dauert bis zum 25. September 2023. Die Beschränkung von PFAS betrifft auch die Hersteller von technischen Komponenten zur Wasserversorgung.
Die figawa – Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e. V. wird zusammen mit ihrem europäischen Dachverband Aqua Europa AISBL und der Deutschen Gesellschaft für Membrantechnik (DGMT) e.V. eine detaillierte Stellungnahme bei der ECHA einreichen.
Es braucht Alternativen für PFAS
Derzeitiger Stand gemäß des von den Ländern Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden ausgearbeiteten Vorschlags ist, dass alle Materialien, die polymere und nichtpolymere PFAS enthalten und nicht auf einer Ausnahmeliste stehen, innerhalb einer Frist von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2026 verboten werden. Je nach Anwendung haben Unternehmen 1,5 bis maximal 13,5 Jahre Zeit, Alternativen für PFAS zu finden. Diese Fristen hängen unter anderem von der Verfügbarkeit und Anwendbarkeit der PFAS-Alternativen ab, aber auch von der Informationsbasis, die den Behörden bei der Erstellung des Dossiers zur Verfügung stand. Für potenzielle Ausnahmen vom PFAS-Verbot können im Rahmen der Konsultation weitere Informationen vorgelegt werden, um die Notwendigkeit einer solchen Ausnahme zu begründen.
Erste Eingabe zu Materialien für die Versorgung mit Wasser, Gas und Liquid Fuels eingereicht
Bereits in den vergangenen Wochen hat die figawa mit Unterstützung von DGMT und Aqua Europa eine allgemeine Eingabe bei der ECHA eingereicht, in der sie darlegt, welche wichtige Rolle Fluorpolymere in technischen Komponenten für die Versorgung von Haushalten, Kommunen und Industrie mit Gas, Wasser und Liquid Fuels spielen und dass die derzeit verwendeten Substanzen alle die PLC (polymer of low concern)-Kriterien erfüllen. Bereits in dieser Stellungnahme wird herausgestellt, dass nicht alle PFAS-Klassen dasselbe Gefahrenprofil haben und deshalb eine Einteilung der Stoffe nach dem mit ihnen verbundenen Risiko stattfinden sollte.
Fluorpolymere sind in vielen Bauteilen vertreten
PFAS im Anwendungsbereich des derzeit diskutierten Beschränkungsvorschlags sind definiert als fluorierte Stoffe, die mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes H/Cl/Br/I) enthalten. Dazu gehören damit auch Fluorpolymere wie PVDF und PTFE und Polymere mit fluorierten Seitenketten wie fluorierte Polyacrylate und Polyurethane. Die Beschränkung gilt für die Herstellung, das Inverkehrbringen sowie die Verwendung unabhängig von der Human- oder Ökotoxizität sowie Bioverfügbarkeit oder Bioakkumulation der einzelnen PFAS.
Fluorpolymere sind Hochleistungskunststoffe, die sich durch eine hohe Beständigkeit auszeichnen. Sie haben in der Regel ein Molekulargewicht von über 10.000 Da und wirken reibungsvermindernd, dichtend, wasserabweisend und verhindern das Anhaften von Substanzen. Die Polymere PTFE (Polytetrafluorethen), FKM („Fluorkautschuk“) und PVDF (Polyvinylidenflourid) finden Einsatz in Bauteilen mit Gleit- oder Dichtfunktion, die über Jahre hinweg wartungsfrei funktionieren müssen. Die chemisch hochbeständigen Materialien werden außerdem in Anwendungen mit hochreaktiven Desinfektions- und Oxidationsmitteln eingesetzt. Auch Mess- und Regelsysteme in Desinfektions- und Oxidationsprozessen sind auf Fluorpolymere angewiesen.
Zwei Drittel der in der Trinkwasseraufbereitung eingesetzten Membranen bestehen aus PVDF. Darüber hinaus wird dieses Polymer, das wegen seiner hohen Stabilität geschätzt wird, in weiteren Membranprodukten verwendet.
Faktensammlung für detaillierte Stellungnahme
Zurzeit bereitet die figawa mit Ihren Mitgliedsunternehmen eine detaillierte Stellungnahme, in der die Rolle von Fluorpolymeren in Komponenten zur Verteilung und Aufbereitung von Wasser und für die zugehörige Mess- und Sensortechnik dargelegt wird, zur Einreichung bei der ECHA vor. Auch die DGMT hat ihre Mitgliedsfirmen aufgerufen, sich (ggfs. zusätzlich zu ihrer eigenen Eingabe bei der ECHA) an der gemeinsamen Initiative zu beteiligen. Dazu wird die DGMT ihren Mitgliedsunternehmen einen Fragebogen zur Verfügung stellen, der als Grundlage für die nächste Eingabe zur Konsultation dient.
Online-Seminar zur Beschränkung von PFAS
Am 4. Juli 2023 wird Dr. Frauke Averbeck von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den regulatorischen Rahmen bei PFAS aus der Perspektive der BAuA erläutern. Anmeldungen zu diesem Vortrag sind über die Webseite der DGMT möglich.
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