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Bundesrat fordert wichtige Anpassungen am Düngegesetz

Der Bundesrat hat in den Sitzungen vom 29.1.2016 die Novelle des Düngegesetzes beraten. Den Bundesländern gehen die von Bundesregierung geplanten Maßnahmen zum Schutz der Trinkwasserressourcen vor Nitratbelastungen nicht weit genug.

von | 04.02.16

Michael Beckereit, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), dazu: „Steigende Nitratbelastungen bereiten der kommunalen Wasserwirtschaft zunehmend Sorgen. Wir begrüßen daher das Bemühen der Länder, Nitratkonzentrationen in Gewässern wirksam zu reduzieren. Auch der Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft mahnt die Bundesregierung zum entschlossenen Handeln.“
Der Bundesrat hat umfassende Änderungsvorschläge zum vorliegenden Regierungsentwurf verabschiedet. Die Länder wünschen sich insbesondere größere Befugnisse beim Datenabgleich, so solle dieser künftig automatisiert erfolgen. Dies ermöglicht, statt einer auf Stichproben basierenden Kontrolle, eine einheitliche, permanente Überwachung der Grenzwerte. „Es ist gut, dass die Bundesländer die Länderöffnungsklausel für den Austausch von Daten erweitern. Dies macht es einfacher, die Einhaltung der Vorgaben zu kontrollieren und bei Verstoß entsprechend zu verfolgen“, und weiter: „Der Vorstoß der Länder ist richtig: Landesbehörden können noch effektiver arbeiten, wenn sie automatisiert erfahren, was auf den Feldern landet“, so Beckereit.

Um die Nitratbelastung zu reduzieren, müssen die Regelungsmöglichkeiten der Länder wachsen

Ebenso wie der VKU begrüßen die Länder, dass im Düngegesetz das Nitrat-Aktionsprogramm explizit erwähnt wird. Um die Nitratbelastung wirksam reduzieren zu können, müssen die Regelungsmöglichkeiten der Länder jedoch erweitert werden. Beckereit: „Das Aktionsprogramm greift nach derzeitigen Plänen aber erst bei einer gesetzten Schwelle von 40 Milligramm Nitrat je Liter. Das ist zu hoch! Weitsichtig wäre ein Gegensteuern bei deutlich geringeren Nitratkonzentrationen.“ Die Länder sprachen sich ferner dafür aus, künftig auf Landesebene spezielle düngerechtliche Anforderungen an die Vermittler von Wirtschaftsdüngern erlassen zu können.
Das diskutierte Düngegesetz sieht die Einführung einer Nährstoffbilanzierung (Hoftorbilanz) vor. Es ist jedoch nicht verankert, ab wann diese verbindlich eingeführt wird. „Die Hoftorbilanz ist ein gutes Instrument zur Reduzierung der Nitratbelastung. Der Gesetzgeber darf ihre Einführung aber nicht auf die lange Bank schieben, sondern muss diese sofort und verbindlich einführen. Nur so kann die Düngemittelanwendung besser überwacht und – bei Verstoß – sanktioniert werden.“
„Die kommunalen Wasserversorger liefern jederzeit qualitativ hochwertiges Trinkwasser. Steigende Nitratbelastung macht die Versorgung mit Trinkwasser aber technisch immer aufwendiger und damit auch teurer. Die Bestimmungen im Düngerecht müssen jetzt so angepasst werden, dass am Ende nicht die kommunalen Wasserversorger und ihre Kunden die Kosten tragen, die durch landwirtschaftliche Nutzungen verursacht werden“, fordert Beckereit.
Im Extremfall könnte die technische Aufbereitung, nach Angaben des Umweltbundesamtes, pro Kubikmeter Wasser rund einen Euro mehr für die Verbraucher auf der Wasserrechnung bedeuten. Ein Zweipersonenhaushalt mit 80 Kubikmeter würde dann nicht wie bislang durchschnittlich 95 Euro pro Jahr zahlen, sondern eher 140 Euro.

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