Das LLUR habe gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Werte überwiegend unterhalb der zulässigen Grenzwerte liegen oder sich auf gesundheitlich unbedenkliche Abbauprodukte von Pflanzenschutzmittel beziehen („nicht relevante Metabolite“), für welche nicht einmal Grenzwerte existieren. Ferner sei kein Rückschluss von der Grundwasserqualität auf die Trinkwasserqualität möglich. Denn die Wasserversorger gewinnen ihr Trinkwasser in der Regel aus tieferen Grundwasservorkommen als den vom LLUR untersuchten. Diese sind zudem in aller Regel gut durch Deckschichten geschützt.
„Für uns ist all das jedoch nur ein schwacher Trost“, sagt Helge Spehr, Vorstandsvorsitzender des VSHEW. „Zwar ist unser Trinkwasser landesweit weiterhin von bester Qualität. Doch niemand kann garantieren, dass durch PSM verunreinigtes Grundwasser nicht doch eines Tages in unsere Trinkwasserbrunnen gelangt.“
„Pflanzenschutzmittel haben prinzipiell nichts im Grundwasser verloren“
Auch die Tatsache, dass die große Mehrzahl der Pflanzenschutzmittel oder deren Abbauprodukte als gesundheitlich unbedenklich gelten, gebe keinen Grund zur Entwarnung. „Pflanzenschutzmittel haben prinzipiell nichts im Grundwasser verloren – egal in welcher Konzentration und in welcher Art“, so Spehr. Daher fordert der VSHEW rasche Maßnahmen, um den Eintrag von PSM in der Natur zu reduzieren und die Schutzzonen für Gewässerschutzgebiete auszuweiten.
Der „Bericht über Pflanzenschutzmittelrückstände im Grundwasser Schleswig-Holsteins – Auswertungen für den Zeitraum 2016 bis 2018„ des LLUR steht hier zur Verfügung.