Die Regelung der Löschwasserversorgung ist ein Thema, welches aufgrund unterschiedlicher Entwicklungen im Landesrecht und eines steigenden Kostendrucks (auch) in der Trinkwasserversorgung zum dauernden Begleiter der Wasserversorger aber auch der Gemeinden und ihrer Feuerwehren geworden ist.
So ist im Rahmen der Bauleitplanung zu klären, ob und aus welchen Quellen die Löschwasserversorgung sichergestellt wird („Grundschutz“). Beim Abschluss neuer Wasserkonzessionsverträge gilt es die Frage zu diskutieren, ob und in welchem Umfang das Wasserversorgungsunternehmen für die Gemeinde unentgeltlich die Löschwasserversorgung vornehmen kann und will. Hinsichtlich der Wasserpreise stellt sich die Frage, ob und inwieweit Kosten der Löschwasserversorgung bei der Kalkulation berücksichtigt werden dürfen. Im Endkundengeschäft trifft der Wasserversorger darüber hinaus oftmals auf Konstellationen, die darauf schließen lassen, dass mit dem jeweiligen Kunden ggf. die Vorhaltung von Löschwasser (für den privaten Brandschutz) über das Netz der öffentlichen Trinkwasserversorgung vereinbart wurde („Objektschutz“).
Neben diesen rechtlichen Fragen darf aber auch die technische Seite nicht vernachlässigt werden – welche Vorgaben machen die allgemein anerkannten Regeln der Technik? Was regelt das DVGW-Arbeitsblatt W 405 wirklich? Aufgrund der Vielzahl von Fragestellungen möchten wir Sie auf eine interessante Veranstaltung des DVGW hinweisen – Informationsmaterial hierzu übersenden wir Ihnen anbei. Die technischen Aspekte der Löschwasserversorgung wird Dipl.-Ing. Jürgen Klement im Rahmen des nächsten Termins des DVGW-Löschwasserseminars am Mittwoch, den 14.10.2015 in Würzburg erläutern. Die rechtlichen Fragestellungen wird Frau Rechtsanwältin Beate Kramer ausführen und Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung mit auf den Weg geben.