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Förderrechte für kommende 30 Jahre

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Autor: Jonas Völker

v. l. n. r. Jurist Ronny Abraham, Hans-Joachim Dechant (beide Bezirksregierung Detmold), Siegfried Lang (GF Netzgesellschaft Lübbecke), Markus Hannig (GF Stadtwerke Lübbecke), Verbandsvorsteher Bürgermeister Frank Haberbosch und Barbara Späth (Bezirksregierung Detmold). © Stadtwerke Lübbecke

Ronny Abraham, Barbara Späth und Hans-Joachim Dechant von der Bezirksregierung Detmold haben Verbandsvorsteher Bürgermeister Frank Haberbosch am Mittwoch, 17. Januar, den Bewilligungsbescheid für die kommenden 30 Jahre übergeben.
860 000 Kubikmeter dürfen pro Jahr aus den vier Brunnen des Wasserwerks Masch und der Quelle Gehlenbeck entnommen werden. „Nach deutschem Rechtsverständnis ist Wasser Allgemeingut. Wenn jemand mehr Wasser als für seinen eigenen Bedarf benutzt, braucht er dafür eine Genehmigung“, erläutert Ronny Abraham, zuständiger Jurist von der Bezirksregierung Detmold. Das Versorgungsunternehmen muss initiativ werden und die wasserrechtliche Bewilligung beantragen.
„Viele denken: Strom kommt aus der Steckdose und Wasser kommt aus dem Wasserhahn. Welchen Aufwand es erfordert, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wissen die meisten Bürger nicht“, so Verbandsvorsteher Haberbosch. Um die für den Antrag notwendigen Nachweise erbringen zu können waren umfangreiche wasserwirtschaftliche und landschaftsökologische Untersuchungen und Messungen notwendig.

Langfristig darf nur so viel Wasser entnommen werden, wie sich neu bildet

Das Wasserversorgungsunternehmen muss belegen, dass die geplante Grundwasserentnahme im Gleichgewicht mit der sogenannten Grundwasserneubildung steht, dass also der Wasserhaushalt im Boden nicht überbeansprucht wird. Hier konnte festgestellt werden, dass die beantragte Wassermenge im Einklang mit dem verfügbaren Dargebot steht. Damit ist auch den Zielsetzungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie entsprochen, die als eines von mehreren Bewirtschaftungszielen auch die Erhaltung eines guten mengenmäßigen und chemischen Zustandes des Grundwassers vorgibt.
Voraussetzung für die Erteilung eines Wasserrechts ist ein gegebener Bedarf für die Versorgung der Bevölkerung. Der Bescheid setzt sich daher auch mit der Bedarfsprognose und der demographischen Entwicklung für die kommenden 30 Jahre auseinander. Im Abstand von zehn Jahren ist jeweils ein aktueller Bedarfsplan vorzulegen.

Zum Hintergrund

Mitglieder des Wasserbeschaffungsverbandes (WBV) Gehlenbeck sind die Städte Lübbecke und Espelkamp. Der Verband wurde nach der Gebietsreform im Jahr 1973 gegründet. Beide Städte verfügen darüber hinaus über eigene Wasserrechte. Der ergänzende Bezug vom WBV Gehlenbeck dient der Absicherung einer quantitativ gleichbleibenden Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser.
Das Wasserrecht umfasst die Förderung aus der Quellfassung Gehlenbeck und den vier Brunnen des Wasserwerks Masch. Bereits im Jahr 1954 wurde der Brunnen 1 als Versuchsbrunnen abgeteuft. Es folgte 1959 der Brunnen 2. Seit dieser Zeit wird das Verbandsgebiet, in Verbindung mit der Quellfassung Gehlenbeck (Inbetriebnahme nicht bekannt), aus diesen beiden Brunnen versorgt. Der gestiegene Bedarf machte die Erschließung weiterer Brunnenstandorte erforderlich. Nach der im Jahr 1983 durchgeführten Aufschlussbohrung wurden 1987 die Brunnen 3 und 4 errichtet. Für die Brunnen 1 und 2 wurden in den vergangenen Jahren jeweils Ersatzbrunnen in unmittelbarer Nähe gebaut. Nach deren Anschluss an das Versorgungsnetz konnten die alten Brunnen außer Betrieb genommen und zurückgebaut werden.
Trinkwasser ist eines der am besten kontrollierten Lebensmittel in Deutschland. Eine Aufbereitung im Haushalt ist meist überflüssig. Die Qualität des Trinkwassers aus Gehlenbeck ist sehr gut. Wegen erhöhter Eisen- und Manganwerte wird das Rohwasser mittels Filterung und Belüftung aufbereitet, bevor es in das Leitungsnetz eingespeist wird. Der Zusatz von Aufbereitungsstoffen ist nicht erforderlich.
Weitere Infos hier.

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