Das Konzept deckt sowohl Mittel für die Humanmedizin als auch für die Veterinärmedizin ab. Die Bereiche betreffen alle Stadien des Arzneimittel-Zyklus von der Entwicklung und Herstellung bis hin zur Entsorgung und Müllbeseitigung, und zwar im Einklang mit der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu „nachhaltigen Produkten in der Kreislaufwirtschaft“. Im Einzelnen werden unter anderem Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Förderung einer umsichtigen Nutzung, zu einer besseren Ausbildung und Risikoabschätzung, zur Sammlung von Messdaten, zur Förderung von umweltfreundlichem Design, zu geringeren Emissionen im Herstellungsprozess, zur Müllvermeidung und einer verbesserten Abwasseraufbereitung genannt.
VKU begrüßt die EU-Arzneimittelstrategie
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass die EU-Kommission mit ihrer vorgelegten EU-Arzneimittelstrategie den Eintrag von Arzneimitteln in die Umwelt über den gesamten Lebenszyklus reduzieren will. Messprogramme der Bundesländer haben in Deutschland bisher mehr als 150 verschiedene Arzneimittelwirkstoffe in Flüssen, Bächen oder Seen nachgewiesen. Mit Zunahme dieser Stoffe im Umwelt- und Wasserkreislauf wird es für Wasserversorger schwieriger und teurer, auch künftig Trinkwasser liefern zu können, das nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft ohne negative Auswirkungen auf die Gesundheit bedenkenlos ein Leben lang getrunken werden kann. Für den VKU, dessen Mitglieder rund 87 % aller Deutschen mit Trinkwasser beliefern, ist es deshalb wichtig, auf eine konsequente Vermeidung und Reduktion von Spurenstoffen wie Arzneimitteln zu setzen. Der Verband weist darauf hin, dass die in dem Papier der EU-Kommission genannten Maßnahmen keine legislativen Vorschläge, sondern nur „weiche“ Maßnahmen sind.
Mehr Daten, mehr Risiko? Der Umgang mit sensiblen Infrastrukturinformationen
Wie viel Transparenz ist bei kritischen Infrastrukturen noch verantwortbar? Angesichts neuer technologischer Möglichkeiten wächst die Herausforderung, öffentlich zugängliche Informationen vor Missbrauch zu schützen. Der BDEW plädiert deshalb für ein Umdenken: Bestehende Regelungen sollen überprüft und so weiterentwickelt werden, dass sie sowohl Informationsansprüche als auch Sicherheitsanforderungen gleichermaßen berücksichtigen.










