Die wichtigsten Empfehlungen und Erkenntnisse für alle, die mit Wasser, Abwasser und sanitären Einrichtungen befasst sind, lauten:
- Häufige und angemessene Handhygiene – dieses erfordert neben einer möglichen Verhaltensänderung von Menschen vor allem die Verfügbarkeit entsprechender sanitärer Einrichtungen.
- Zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen für das Trinkwasser sind nicht erforderlich, die Desinfektion nach den bestehenden Empfehlungen reicht aus, um die Viren im Wasser abzutöten.
- Alle Maßnahmen zur Umsetzung bestehender Anforderungen an sauberes Trinkwasser und sichere Abwasserentsorgung haben den Zusatzeffekt, dass sie auch die Ausbreitung anderer Infektionskrankheiten verhindern.
Überlebenswahrscheinlichkeit von COVID-19 im Wasser und Abwasser gering
Bisher gibt es keinen Nachweis darüber, dass der Virus in Trink- oder Abwasser überlebensfähig ist. Die Morphologie und chemische Struktur von COVID-19 ähnelt der anderer menschlicher Coronaviren, von denen Daten über das Überleben in der Umwelt bekannt sind. Die WHO wird ihre Empfehlungen zum Umgang mit Wasser und Abwasser im Zusammenhang mit COVID-19 aktualisieren, falls diesbezüglich neue Erkenntnisse auftauchen.
Als Hauptübertragungsweg werden die Atemwege bzw. direkter zwischenmenschlicher Kontakt angegeben. Das Risiko, sich an den Fäkalien infizierter Personen anzustecken, wird als gering eingeschätzt. Die WHO weist auf die im Jahr 2003 gemachten Erfahrungen mit SARS hin, als kein Hinweis auf eine besondere Übertragung dieser Krankheit auf Kläranlagenmitarbeiter bestand. Dennoch sind die Empfehlungen für den Umgang mit Abwasser eindeutig und gleich denen, die hierzulande auch schon vom Arbeitskreis „Kanalbetrieb“ des kommunalen Netzwerks Abwasser gegeben wurden: Arbeitsschutz 100 % nach Lehrbuch (diese Nachricht finden Sie hier).
Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtunge werden deutlich schärfere und detaillierter Empfehlungen gegeben, unter anderem auch für den Umgang mit den Ausscheidungen von Patienten und dem Grauwasser, das bei der Reinigung dieser Einrichtungen anfällt.
Das vollständige Dokument, derzeit nach dem Stand vom 3. März 2020, finden Sie hier.