Anlass für das Urteil des EuGHs waren Klagen einer Privatperson und eines Wasserversorgers in Österreich. In beiden Fällen wurde die jeweilige Wasserentnahmestelle durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verunreinigt und der Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter Grundwasser überschritten.
Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, hat die Entscheidung begrüßt: „Das Urteil des EuGHs ist wegweisend: Ähnlich wie bei der Stickoxid-Belastung in Städten haben Betroffene künftig umfassende Klagemöglichkeiten, wenn die Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser überschritten werden – schon die Gefahr einer Überschreitung reicht für eine Klage aus. Ab sofort können betroffene Privatpersonen, juristische Personen und Umweltverbände von den zuständigen nationalen Behörden verlangen, dass sie Aktionsprogramme wirkungsvoll ausgestalten oder zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Nitratwerte nachhaltig zu reduzieren. Hierfür brauchen die Kläger nicht nachweisen, dass die bereits erfolgten Maßnahmen unwirksam sind.
Dieses Urteil wird den Druck auf die Verursacher der Nitratverunreinigung des Grundwassers weiter erhöhen. Die industrielle Landwirtschaft und die Bundesregierung wären gut beraten, jetzt endlich ein wirksames Düngerecht zu verabschieden, das einen nachhaltigen Gewässerschutz gewährleistet.“
Das EuGH-Urteil ist hier einsehbar.
Textquelle: BDEW
Flohkrebse zeigen überraschende Artenvielfalt im Atlantik
Eine genetische Untersuchung von Flohkrebsen in einem neu ausgewiesenen Meeresschutzgebiet im Nordostatlantik hat eine überraschend hohe Artenvielfalt am Meeresboden offenbart. Bereits eine einzelne Probenahme ergab 47 genetisch unterscheidbare Arten, Hochrechnungen deuten auf mehr als 120 Arten hin. Viele davon sind bislang wissenschaftlich unbekannt. Die Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung weiterer Forschung für den Schutz der Tiefsee und ihrer Ökosysteme.






