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Nitratbelastung: EuGH-Urteil stärkt den Wasserschutz

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs weitet die Klagemöglichkeiten bei Verstoß gegen überhöhte Nitratwerte im Grundwasser deutlich aus: Bei Überschreitung des Grenzwertes können Privatpersonen, juristische Personen und Umweltverbände strengere Maßnahmen verlangen und das gerichtlich einklagen.

von | 10.10.19

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Anlass für das Urteil des EuGHs waren Klagen einer Privatperson und eines Wasserversorgers in Österreich. In beiden Fällen wurde die jeweilige Wasserentnahmestelle durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verunreinigt und der Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter Grundwasser überschritten. Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, hat die Entscheidung begrüßt: „Das Urteil des EuGHs ist wegweisend: Ähnlich wie bei der Stickoxid-Belastung in Städten haben Betroffene künftig umfassende Klagemöglichkeiten, wenn die Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser überschritten werden – schon die Gefahr einer Überschreitung reicht für eine Klage aus. Ab sofort können betroffene Privatpersonen, juristische Personen und Umweltverbände von den zuständigen nationalen Behörden verlangen, dass sie Aktionsprogramme wirkungsvoll ausgestalten oder zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Nitratwerte nachhaltig zu reduzieren. Hierfür brauchen die Kläger nicht nachweisen, dass die bereits erfolgten Maßnahmen unwirksam sind. Dieses Urteil wird den Druck auf die Verursacher der Nitratverunreinigung des Grundwassers weiter erhöhen. Die industrielle Landwirtschaft und die Bundesregierung wären gut beraten, jetzt endlich ein wirksames Düngerecht zu verabschieden, das einen nachhaltigen Gewässerschutz gewährleistet.“ Das EuGH-Urteil ist hier einsehbar. Textquelle: BDEW

Anlass für das Urteil des EuGHs waren Klagen einer Privatperson und eines Wasserversorgers in Österreich. In beiden Fällen wurde die jeweilige Wasserentnahmestelle durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verunreinigt und der Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter Grundwasser überschritten.
Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, hat die Entscheidung begrüßt: „Das Urteil des EuGHs ist wegweisend: Ähnlich wie bei der Stickoxid-Belastung in Städten haben Betroffene künftig umfassende Klagemöglichkeiten, wenn die Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser überschritten werden – schon die Gefahr einer Überschreitung reicht für eine Klage aus. Ab sofort können betroffene Privatpersonen, juristische Personen und Umweltverbände von den zuständigen nationalen Behörden verlangen, dass sie Aktionsprogramme wirkungsvoll ausgestalten oder zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Nitratwerte nachhaltig zu reduzieren. Hierfür brauchen die Kläger nicht nachweisen, dass die bereits erfolgten Maßnahmen unwirksam sind.
Dieses Urteil wird den Druck auf die Verursacher der Nitratverunreinigung des Grundwassers weiter erhöhen. Die industrielle Landwirtschaft und die Bundesregierung wären gut beraten, jetzt endlich ein wirksames Düngerecht zu verabschieden, das einen nachhaltigen Gewässerschutz gewährleistet.“
Das EuGH-Urteil ist hier einsehbar.
Textquelle: BDEW

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