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EU-Umweltminister: Trinkt mehr Leitungswasser!

Am 05. März verständigten sich die Umweltminister der Mitgliedsstaaten auf Eckpunkte für eine neue Trinkwasserverordnung. Diese gehen der europäischen Right2Water-Initiative aber nicht weit genug.

von | 06.03.19

Mit ihrem vor einem Jahr vorgelegten Entwurf zur Novellierung der Trinkwasserrichtlinie will die EU-Kommission neben der Aktualisierung der Qualitätsstandards nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen den Zugang zu Trinkwasser für alle und auch die Informationen darüber verbessern. Außerdem enthält der aktuelle Entwurf einen kosteneffektiven, risikobasierten Ansatz für die Überwachung der Trinkwasserqualität.
Das Ziel, allen Europäern den Zugang zu sauberem Trinkwasser zu garantieren, geht auf die erste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative „Right2Water“ zurück. In dieser setzen sich mittlerweile fast 1,9 Mio. Menschen per Unterschrift dafür ein, dass der Zugang zu sauberem Trinkwasser eine öffentliche Aufgabe und ein öffentliches Recht ist. 
Nachdem das EU-Parlament im Oktober 2018 den im Ausschussverfahren noch modifizierten Entwurf der Kommission befürwortet hatte, haben sich die Umweltminister der Mitgliedsländer am 5. März darüber beraten.
Die Verbesserung der Informationen über Wasserqualität und -dienstleistungen für die Verbraucher zielt auf eine Steigerung des Gebrauchs von Trinkwasser und eine damit verbundene Reduzierung der Nutzung von überwiegend in Kunststoffflaschen abgefüllten Wassers. Nach Angabe der EU-Kommission halten es nur 20 % der Europäer für sicher, Leitungswasser außerhalb ihres Heimatlandes zu trinken, allerdings besteht aktuell (nach geltenden Mindeststandards) nur für etwa 4 % der Europäer ein gesundheitliches Risiko beim Genuss von Leitungswasser. Diese Risikogruppe soll nach Inkrafttreten der novellierten Richtlinie auf 1 % verkleinert werden (s. "Factsheet" der EU-Kommission)
Right2Water: Enttäuschung über Trinkwasserkompromiss
Auslöser für die Kritik der ECI (European Citizens‘ Initiative) Rigth2Water ist der Kompromiss, auf den man sich im Bezug auf den zu garantierenden Zugang auf sauberes Wasser für alle geeinigt hat.
Im Artikel 13 des Richtlinienentwurfs heißt es: „Die Mitgliedstaaten treffen die notwendigen Maßnahmen, um den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle, insbesondere für nach Maßgabe der Mitgliedstaaten schutzbedürftige und ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen, zu verbessern bzw. aufrechtzuerhalten, und werben mit den dazu am besten geeigneten Maßnahmen unter Berücksichtigung der örtlichen, geografischen und kulturellen Gegebenheiten für die Verwendung von Leitungswasser für den menschlichen Gebrauch.“
Die Bürgerinitiative kritisiert die Verwässerung des Rechts auf Zugang zu sauberem Trinkwasser für alle. Man habe keine deutlichen und für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen Verpflichtungen formuliert, so dass sich für die insgesamt etwa 1 Mio. Menschen, die bisher von einer sicheren Trinkwasserversorgung noch ausgeschlossen sind, und die etwa 20 Mio. von Wasserknappheut bedrohten Menschen keinerlei Verbesserungen ergeben.
Nähere Informationen zu Right2Water finden Sie hier.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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