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Ermittlung zu PFOA im Landkreis Altötting endgültig eingestellt

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat nun die Einstellung der Ermittlungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Substanz PFOA durch die chemische Industrie im Landkreis Altötting bestätigt. Eine Strafbarkeit der Entscheidungsträger der tätigen Chemieunternehmen war nicht gegeben, da der Einsatz des PFOA verwaltungsrechtlich genehmigt war.

von | 02.09.19

Das Behördengutachten bestätigte zwar, dass es zu einer Kontamination der Umwelt und zu einer Belastung von Menschen gekommen ist, eine hierdurch hervorgerufene, konkrete gesundheitliche Gefährdung oder Schädigung konnte jedoch nicht bewiesen werden.

Bereits im Mai 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein die auf mehrere Strafanzeigen hin aufgenommenen Ermittlungen wegen des Einsatzes von PFOA eingestellt. Ein strafbares Verhalten konnte nicht nachgewiesen werden. Hiergegen hatten sich drei betroffene Bürger beschwert. Diesen Beschwerden hat die Generalstaatsanwaltschaft München nun keine Folge gegeben. Dabei ist sie der rechtlichen Begründung der Staatsanwaltschaft Traunstein gefolgt.
Eine Strafbarkeit der Entscheidungsträger der tätigen Chemieunternehmen war nicht gegeben, da der Einsatz des PFOA verwaltungsrechtlich genehmigt war. Daneben ist auch eine Strafbarkeit von Mitarbeitern des Landratsamts Altötting, insbesondere wegen fahrlässiger Körperverletzung, nicht belegbar. Die Beschwerdeführer haben in diesem Zusammenhang die Richtigkeit des eingeholten Behördengutachtens angezweifelt. Objektive Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit des Gutachtens haben sich jedoch nicht ergeben. Das Gutachten bestätigt, dass es zu einer Kontamination der Umwelt und zu einer Belastung von Menschen gekommen ist. Jedoch kann eine hierdurch hervorgerufene, konkrete gesundheitliche Gefährdung oder Schädigung nicht bewiesen werden. Vor diesem Hintergrund gelingt auch der Nachweis nicht, dass die erstmals im Rahmen der Beschwerden nur allgemein geschilderten Gesundheitsbeeinträchtigungen tatsächlich durch das PFOA hervorgerufen wurden. Eine Pflichtverletzung ist auch nicht wegen einer verspäteten Reaktion des Landratsamts nachzuweisen. Konkrete Grenzwerte für PFOA im Trinkwasser existieren nicht. Die Behörden haben im Jahr 2006 Hinweise auf eine Boden- bzw. Grundwasserverunreinigung erhalten und noch im gleichen Jahr entsprechende Untersuchungen begonnen. Nach Eingang der Ergebnisse wurde der Einsatz des PFOA im Jahr 2008 beendet, unabhängig davon, dass in der Europäischen Union PFOA erst ab 2020 nicht mehr hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden darf. 
Quelle: Staatsanwaltschaft Traunstein

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