Der Promotionspreis wird für herausragende Dissertationen auf den in der Fachgruppe vertretenen wissenschaftlichen Gebieten verliehen, die eine besondere Leistung für die Weiterentwicklung des Fachgebietes darstellen. Eine Übersicht aller Preisträger ist hier einzusehen. Vorschläge für die Verleihung können – in der Regel durch den Betreuer der Arbeit – bis zum 30. November 2017an den Vorstandsvorsitzenden der Wasserchemischen Gesellschaft gerichtet werden.
Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Die Arbeit muss mindestens mit der Gesamtnote sehr gut bewertet worden sein.
- Das Promotionsverfahren muss abgeschlossen sein und die Prüfung darf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.
- Ausdrücklich ausgeschlossen sind Eigenbewerbungen.
Das Preisgeld in Höhe von 1.500 Euro wird aus der Walter-Kölle-Stiftung finanziert. Details zum Vorschlagsverfahren gibt es hier online.