Die Trinkwasserverordnung legt für 20 PFAS-Verbindungen einen Summengrenzwert von 0,1 µg/L fest, der ab dem 12. Januar 2026 in Kraft tritt. Zusätzlich wird für vier spezifische PFAS-Verbindungen ein weiterer Summengrenzwert von 0,02 µg/L eingeführt, der am 12. Januar 2028 gültig wird. Das TZW verfügt über die notwendige Analysetechnik, um nicht nur diese Standardverbindungen sicher in niedrigen Konzentrationen zu bestimmen, sondern auch über 50 weitere Verbindungen sowie besonders mobile und kurzkettige Substanzen genau zu untersuchen. Neben Wasserproben analysieren wir auch Feststoffproben wie Boden und Pflanzen.
Effektive Entfernungsstrategien für PFAS im Rohwasser
Wenn PFAS im Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung vorhanden sind, erfordert dies vom Wasserversorger erhebliche Anstrengungen zur Entfernung. Angesichts der Vielfalt der Substanzen müssen spezifische Aufbereitungskonzepte entwickelt werden, die sich auf die jeweilige PFAS-Belastung konzentrieren. Dazu gehören der Einsatz verschiedener Aktivkohlen und die Anpassung von Membrananlagen sowie die Nachbehandlung von Konzentraten. Das TZW arbeitet kontinuierlich an neuen Erkenntnissen und Methoden, um Ionenaustauscher und Tonmineralien zur effektiven PFAS-Entfernung einzusetzen.
Untersuchungsmethoden und Forschungsschwerpunkte am TZW
Die Experten prüfen und bewerten das Verlagerungspotenzial von PFAS-kontaminierten Standorten und untersuchen Möglichkeiten zur Reduktion der Substanzen in der Bodenzone. Zudem wird der Reaktionspfad für mikrobiologische Transformationen ermittelt. Es werden Umweltmonitoringprogramme entwickelt und erforscht sowie das Bildungspotenzial von PFAS aus Vorläufersubstanzen. Das TZW hat frühzeitig intensive Forschung zu PFAS betrieben und zahlreiche technisch-wissenschaftliche Expertisen für Auftraggeber aus verschiedenen Branchen erstellt.