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VKU zum aktuellen Entwurf des Düngegesetzes und der Düngeverordnung

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Autor: Jonas Völker

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Die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland ist stark von steigenden Nitrat-Konzentrationen in den Rohwasserressourcen, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, betroffen. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Hans-Joachim Reck dazu: „Die Vorgabe der EU-Nitratrichtlinie und der EU-Grundwasserrichtlinie von maximal 50 Milligramm je Liter Nitrat im Grundwasser wird in immer mehr Rohwasservorkommen nicht mehr eingehalten. Immer mehr Wasserversorger befürchten, dass in ihrer Nähe bald nicht mehr genügend unbelastetes Grundwasser für die Trinkwassergewinnung zur Verfügung steht. Das hat auch schon das Umweltbundesamt (UBA) festgestellt.“

Ist das der Fall, müssten diese Wasserversorger das Nitrat technisch aus dem Grundwasser entfernen, neue Quellen erschließen oder Wasser von weit herholen, um es gegebenenfalls zu mischen. Das UBA prognostiziert, dass dies im Extremfall pro Kubikmeter Wasser (1000 Liter) rund einen Euro mehr für die Verbraucher auf der Wasserrechnung bedeuten könnte. Ein Zwei-Personenhaushalt mit 80 Kubikmeter würde dann nicht wie bislang durchschnittlich 95 Euro pro Jahr, sondern eher 140 Euro zahlen.

Hauptursache für die steigenden Nitratkonzentrationen und die damit verbundene Beeinträchtigung der Qualität der Oberflächen- und Grundwässer ist die Art und Weise der Düngung in der Landwirtschaft. Das hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen zuletzt 2015 umfassend dargelegt. Auch hat die Europäische Kommission wegen der ungenügenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gewässern vor übermäßigen Nitrateinträgen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Reck kritisiert: „Trotzdem hat das Bundeslandwirtschaftsministerium auch jetzt noch keinen befriedigenden Entwurf für eine Düngeverordnung vorgelegt, mit dessen Hilfe die Nitratüberschüsse aus der Landwirtschaft wirksam reduziert werden können. Der Entwurf wird damit seiner zentralen Funktion nicht gerecht.“

Die kommunale Wasserwirtschaft fordert daher im weiteren Verfahren eine deutliche Nachbesserung der Düngeverordnung. Insbesondere sind folgende Regelungen unabdingbar: Es muss ab sofort eine umfassende Nährstoffbilanzierung über eine Hoftorbilanz und deren verbindlich festgelegte Überwachung eingeführt werden. Die bei der Länderöffnungsklausel vorgeschlagenen Maßnahmen müssen durch Vorgaben zur substanziellen Reduzierung der Nitratüberschüsse ergänzt werden. Auch müssen die Länder sehr viel früher tätig werden. Reck: „Bei den jetzt vorgesehenen Grenzen von 50 beziehungsweise 40 Milligramm Nitrat je Liter ist es für eine wirksame Trendumkehr schon zu spät. Vielmehr geben diese hohen Werte im Verordnungsentwurf das Signal, sie in bisher noch nicht belasteten Gebieten durch eine unveränderte Düngepraxis weiter auszureizen. Mit vorsorgendem Gewässerschutz hat das nichts mehr zu tun.“

Weitere wesentliche Defizite des Verordnungsentwurfs bilden zum Beispiel die unzureichende Überwachung und Sanktionierung von Verstößen sowie die fehlende Reduzierung der Phosphatdüngung auf überversorgten Standorten.

Die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland ist stark von steigenden Nitrat-Konzentrationen in den Rohwasserressourcen, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, betroffen. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Hans-Joachim Reck dazu: „Die Vorgabe der EU-Nitratrichtlinie und der EU-Grundwasserrichtlinie von maximal 50 Milligramm je Liter Nitrat im Grundwasser wird in immer mehr Rohwasservorkommen nicht mehr eingehalten. Immer mehr Wasserversorger befürchten, dass in ihrer Nähe bald nicht mehr genügend unbelastetes Grundwasser für die Trinkwassergewinnung zur Verfügung steht. Das hat auch schon das Umweltbundesamt (UBA) festgestellt.“

Ist das der Fall, müssten diese Wasserversorger das Nitrat technisch aus dem Grundwasser entfernen, neue Quellen erschließen oder Wasser von weit herholen, um es gegebenenfalls zu mischen. Das UBA prognostiziert, dass dies im Extremfall pro Kubikmeter Wasser (1000 Liter) rund einen Euro mehr für die Verbraucher auf der Wasserrechnung bedeuten könnte. Ein Zwei-Personenhaushalt mit 80 Kubikmeter würde dann nicht wie bislang durchschnittlich 95 Euro pro Jahr, sondern eher 140 Euro zahlen.

Hauptursache für die steigenden Nitratkonzentrationen und die damit verbundene Beeinträchtigung der Qualität der Oberflächen- und Grundwässer ist die Art und Weise der Düngung in der Landwirtschaft. Das hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen zuletzt 2015 umfassend dargelegt. Auch hat die Europäische Kommission wegen der ungenügenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gewässern vor übermäßigen Nitrateinträgen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Reck kritisiert: „Trotzdem hat das Bundeslandwirtschaftsministerium auch jetzt noch keinen befriedigenden Entwurf für eine Düngeverordnung vorgelegt, mit dessen Hilfe die Nitratüberschüsse aus der Landwirtschaft wirksam reduziert werden können. Der Entwurf wird damit seiner zentralen Funktion nicht gerecht.“

Die kommunale Wasserwirtschaft fordert daher im weiteren Verfahren eine deutliche Nachbesserung der Düngeverordnung. Insbesondere sind folgende Regelungen unabdingbar: Es muss ab sofort eine umfassende Nährstoffbilanzierung über eine Hoftorbilanz und deren verbindlich festgelegte Überwachung eingeführt werden. Die bei der Länderöffnungsklausel vorgeschlagenen Maßnahmen müssen durch Vorgaben zur substanziellen Reduzierung der Nitratüberschüsse ergänzt werden. Auch müssen die Länder sehr viel früher tätig werden. Reck: „Bei den jetzt vorgesehenen Grenzen von 50 beziehungsweise 40 Milligramm Nitrat je Liter ist es für eine wirksame Trendumkehr schon zu spät. Vielmehr geben diese hohen Werte im Verordnungsentwurf das Signal, sie in bisher noch nicht belasteten Gebieten durch eine unveränderte Düngepraxis weiter auszureizen. Mit vorsorgendem Gewässerschutz hat das nichts mehr zu tun.“

Weitere wesentliche Defizite des Verordnungsentwurfs bilden zum Beispiel die unzureichende Überwachung und Sanktionierung von Verstößen sowie die fehlende Reduzierung der Phosphatdüngung auf überversorgten Standorten.

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