11. Oktober 2023 Ι Zwei große Umweltverbände, der Bund Naturschutz und die Deutsche Umwelthilfe, klagen gegen eine neue Regelung in Bayern, die das Töten von geschützten Fischottern erlaubt. Sie argumentieren, dass diese Verordnung dem geltenden nationalen und europäischen Artenschutzrecht widerspricht.
Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, haben der Bund Naturschutz und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eine Klage gegen die Genehmigung zur Tötung von Fischottern in Bayern eingereicht. Sie argumentieren, dass die betreffende Verordnung der Staatsregierung im Widerspruch zum geltenden nationalen und europäischen Artenschutzrecht steht. Zusätzlich haben die Verbände einen Eilantrag gestellt, um die sofortige Aussetzung der Verordnung zu erreichen. Die Ankündigung dieser Klage erfolgte bereits vor einigen Wochen.
Teichwirte sollen vor Schäden durch die Otter geschützt werden
Sascha Müller-Kraenner, der Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, bezeichnet die Regelung als eine “Scheinlösung für die Teichwirtschaft” und wirft der CSU vor, die Debatte um die Fischotter für Wahlkampfzwecke zu nutzen. Er schlägt vor, dass anstelle des Tötens von Ottern, eine unkomplizierte Förderung des Baus von Zäunen oder Ablenkteichen den Teichwirten mehr helfen würde.
Ab dem 1. August ist in Bayern eine neue Verordnung in Kraft getreten, die es in Ostbayern erleichtert, Fischotter zu töten. Seitdem dürfen in allen Landkreisen Niederbayerns und der Oberpfalz, mit Ausnahme von Neumarkt, eine begrenzte Anzahl von Fischottern ohne individuelle Ausnahmegenehmigung “entnommen” werden, was bedeutet, dass sie getötet werden dürfen.
Die Landwirtschaftsministerin von Bayern, Michaela Kaniber (CSU), hat die neue Verordnung damit begründet, dass Teichwirte in besonders betroffenen Gebieten vor den erheblichen Schäden durch die Fischotter geschützt werden müssen.
Gemäß der Regelung dürfen in diesem Jahr in Niederbayern und der Oberpfalz maximal 32 Tiere “entnommen” werden, was mit einem umfangreichen Dokumentations- und Meldewesen verbunden ist.
Bisher wurde noch kein Otter getötet
Schon vor Inkrafttreten der Regelung kritisierten Vertreter der Teichwirtschaft, dass die Anforderungen für eine Fischotter-Entnahme zu hoch seien. Laut dem Bayerischen Landesamt für Landwirtschaft wurde seit dem Inkrafttreten der Regelung am 1. August noch kein Otter getötet. Im Mai dieses Jahres bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer ähnlichen Klage den strengen Schutzstatus des Fischotters erneut. Die Naturschützer hatten gegen die Entnahme von sechs Fischottern in der Oberpfalz Berufung eingelegt. Richard Mergner, der Vorsitzende des BN, bemerkte damals, dass die Genehmigung zur Tötung erteilt wurde, obwohl es keinen Beweis dafür gibt, dass dadurch Schäden in der Teichwirtschaft verhindert werden können.