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Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie: Neue TrinkwEGV in Kraft

Mit der Zustimmung des Bundesrates am 24. November 2023 wurde ein entscheidender Schritt zur Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht gemacht. 

von | 06.12.23

Die neue Verordnung betrifft mehr als 4.300 Wasserversorgungsunternehmen mit rund 16.000 Einzugsgebieten.
Quelle:Pixabay/ MyriRoet

06. Dezember 2023 ǀ Mit der Zustimmung des Bundesrates am 24. November 2023 wurde ein entscheidender Schritt zur Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht gemacht.

Am 24. November hat der Bundesrat mit seiner Zustimmung den Weg für die neue Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung, kurz Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV), geebnet. Diese Verordnung stellt den letzten entscheidenden Baustein für die Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht dar und legt die Rechtsgrundlage für ein umfassendes Risikomanagement für die Trinkwasserversorgung in den Trinkwassereinzugsgebieten fest, das von dem für die Wassergewinnung genutzten Einzugsgebiet über das Versorgungssystem bis zum Zapfhahn der Verbraucherinnen und Verbraucher reicht.

Auswirkungen der neuen Trinkwassereinzugsgebieteverordnung

Die neue Verordnung betrifft mehr als 4.300 Wasserversorgungsunternehmen mit rund 16.000 Einzugsgebieten und etwa 400 zuständige Wasserbehörden.

Dr. Wolf Merkel, Vorstand des DVGW, erklärt dazu: „Für sie schafft diese neue Rechtsvorschrift zusammen mit der in diesem Jahr in Kraft getretenen novellierten Trinkwasserverordnung Klarheit über die anstehenden Aufgaben und einzuhaltenden Fristen. Allerdings ist der gesteckte Zeitrahmen zur erstmaligen Einführung für die Unternehmen und Behörden äußerst knapp, so dass sie von beiden Seiten ein hohes Maß an Pragmatismus verlangt.“

Bis zum 12. November 2025 müssen die Wasserversorgungsunternehmen eine Risikobewertung der Einzugsgebiete ihrer Entnahmestellen durchführen und ein auf die identifizierten Risiken zugeschnittenes Untersuchungsprogramm des Grundwassers, des Oberflächenwassers oder des Rohwassers festlegen.

Wolf Merkel betont: „Die Durchführung der Risikobewertung binnen zwei Jahren ist eine enorme Herausforderung für die betroffenen Wasserversorgungsunternehmen. Der erhebliche Zusatzaufwand für Wasserversorger und Wasserbehörden ist nur dann gerechtfertigt, wenn er im Ergebnis auch zu verursacherbezogenen Maßnahmen führt, die einen wirksamen Schutz der Trinkwasserressourcen vor Verunreinigungen bewirken.“

Risikomanagement und Anpassung des Regelwerks

Die Behörden, die für die Prüfung zuständig sind, haben bis zum 12. Mai 2027 Zeit, die von den Wasserversorgungsunternehmen eingereichten Unterlagen zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Risikosteuerung festzulegen, um die identifizierten Risiken zu verhindern oder zu kontrollieren.

In Reaktion auf die neuen rechtlichen Anforderungen wird der DVGW sein Regelwerk kurzfristig anpassen und eine Arbeitshilfe für Wasserversorger zur Durchführung der Risikobewertung bereitstellen.

Dieser hat bereits vor 15 Jahren mit seinem Regelwerk zum Risiko- und Krisenmanagement für die öffentliche Wasserversorgung, das auch Eingang in die nationale und europäische Normung gefunden hat, die fachlichen Grundlagen für diese rechtlichen Anforderungen geschaffen. Seit der Veröffentlichung eines ersten Referentenentwurfs im April 2023 bis zur Zustimmung des Bundesrats hat der DVGW intensiv und erfolgreich an der Entwicklung einer vollzugstauglichen Grundlage für ein fachgerechtes Risikomanagement der Trinkwassereinzugsgebiete mitgewirkt.

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