04. April 2024 Ι Die geplante Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) durch den Bund aufgrund des Drucks einer Parlamentsmehrheit wirft ernste Bedenken auf. Der vorliegende Entwurf der PSMV wird als gefährlich betrachtet, da er keine angemessene Risikobewertung für Mensch und Natur vorsieht und wichtige Aspekte wie den Schutz des Trinkwassers vernachlässigt.
Angesichts einer derart weitreichenden Überarbeitung der Pflanzenschutzmittelverordnung ist eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) unerlässlich, um potenzielle negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Trinkwasserressourcen sowie die gesamte Umwelt zu bewerten – wie es gemäß den RFA-Richtlinien des Bundes üblich ist. Das Fehlen einer solchen Abschätzung im aktuellen Entwurf ist äußerst bedenklich und muss dringend nachgeholt werden. Ohne diese Bewertung wäre eine Weiterführung des Prozesses unverantwortlich. Daher fordern die Gesundheits-, Umwelt- und Trinkwasserverbände entschieden vom BLV, die Vorlage zurückzuweisen und erneut zu überarbeiten, unter Einbeziehung einer Risikofolgenabschätzung.
Kritik an der aktuellen Pestizidregulierung
Aktuell müssen Pestizide in der Schweiz eine Gesundheits- und Umweltprüfung durchlaufen, bevor sie zugelassen werden. Seit langem kritisieren Umweltorganisationen die unzureichende Qualität dieser Umweltprüfung, da sie wichtige Aspekte wie das Risiko für Amphibien, Bestäuber-Insekten und aquatische Pilze vernachlässigt. Ebenso beklagen öffentliche Wasserversorger die unzureichende Sicherung der Trinkwasserressourcen vor langlebigen Pestizidrückständen.
Mit der Einführung der neuen Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) hätte eine Lösung für diese Probleme erwartet werden können – jedoch wird stattdessen vorgeschlagen, die Gesundheits- und Umweltprüfung abzuschaffen und die Zulassungsentscheidungen von EU-Staaten zu übernehmen. Dieser Vorschlag, bekannt als “erleichterte Zulassung”, wird von der Agrarlobby und Agrochemie unterstützt und hat eine parlamentarische Mehrheit gefunden. Es bleibt jedoch unklar, was genau unter “vergleichbaren” agronomischen, klimatischen und umweltrelevanten Bedingungen im Verordnungsentwurf verstanden wird, da diese nicht präzisiert sind.
Risiken intensiver Pestizide
Pestizide, die intensiv und über einen längeren Zeitraum gegen Schädlinge eingesetzt werden, haben oft schwerwiegende Auswirkungen auf Amphibien, Bestäuberinsekten und Wasserorganismen, und stellen eine potenzielle Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Aufgrund ihrer Effektivität im Verkauf ist zu erwarten, dass Pestizidhändler vorrangig die schädlichsten Pestizide aus EU-Ländern in der Schweiz zur “erleichterten Zulassung” anmelden.
Da in verschiedenen EU-Ländern nur eine Teilmenge besonders umweltschädlicher Pestizide zugelassen ist, könnte die Schweiz durch die vereinfachte Zulassung zum Sammelpunkt für europäische Problempestizide werden. Schon jetzt sind in den Nachbarländern der Schweiz 50 teilweise sehr problematische Wirkstoffe sowie Hunderte von Pflanzenschutzmitteln mit Wirkstoffen zugelassen, die bisher in der Schweiz verboten sind. Die Gesundheits-, Umwelt- und Trinkwasserverbände befürchten einen enormen Druck auf die Zulassungsbehörde, solche Mittel bei einer vereinfachten Zulassung in der Schweiz zu genehmigen.