06. Juli 2023 Ι Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Trinkwasserverordnung unter Mitarbeit des Umweltbundesamt (UBA) umfassend neu strukturiert und neue europäische Regelungen zum Schutz des Trinkwassers umgesetzt. Die zweite novellierte Fassung der Verordnung, die am 24.06.2023 in Kraft getreten ist, sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann.
Neue Strategie basiert auf einer Risikoabschätzung der gesamten Wasserversorgungskette
Die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) setzt die Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie um und verankert einen risikobasierten Trinkwasserschutz. Zukünftig sind Wasserversorger verpflichtet, potenzielle Risiken und Gefahren für die Wasserversorgung frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Die neue Strategie basiert auf einer Risikoabschätzung entlang der gesamten Wasserversorgungskette, von der Gewinnung bis zur Entnahme, und zielt auf Prävention ab.
Die chemische Überwachung des Trinkwassers wird mit der neuen TrinkwV erweitert. Neben den bisher kontrollierten Stoffen werden auch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) überwacht, von denen einige ins Trinkwasser gelangen können. PFAS sind eine Gruppe von stabilen Verbindungen, die unter anderem in Kosmetika, Kochgeschirr und Textilien verwendet werden. Diese Stoffe bauen sich langsam ab und reichern sich in der Umwelt und im Körper an, was zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Das UBA fordert zusammen mit anderen europäischen Behörden eine EU-weite Beschränkung von PFAS.
Neue Grenzwerte werden in zwei Stufen eingeführt
Der neue Grenzwert für PFAS wird in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Januar 2026 gilt ein Summengrenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen. Für vier spezielle Substanzen aus der PFAS-Gruppe (PFHxS, PFOS, PFOA, PFNA) sieht die TrinkwV ab 2028 zusätzlich einen Grenzwert von 0,02 µg/L für die Summe dieser Verbindungen fest.
Alte Bleileitungen müssen künftig bis zum 12. Januar 2026 grundsätzlich ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das Schwermetall Blei ist bereits in niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend. In Deutschland sind Wasserleitungen aus Blei jedoch kaum noch ein Problem. Der Grenzwert von maximal 10 µg/L kann in der Regel von Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, nicht eingehalten werden. Zudem senkt die TrinkwV die bestehenden Grenzwerte für die Schwermetalle Chrom, Arsen und Blei zeitlich versetzt ab.
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