Filter by Themen
Filter by Kategorien
Filter by Veranstaltungsschlagworte
FS Logoi

Wasserwiederverwendung als Instrument zur Bewässerung

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) begrüßt das Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung am 26. Juni 2023. Die Verordnung ist ein wichtigen Baustein zur Anpassung an den Klimawandel in den Ländern der Europäischen Union. Die DWA plädiert für die Nutzung von aufbereitetem und hygienisiertem Abwasser zur Bewässerung bundesweit.

von | 04.07.23

Die Wasserwiederverwendung soll fester Bestandteil der Bewässerung von landwirtschaftlichen Nutzflächen sein.
Quelle: Pixabay/ photo-graphe

04. Juli 2023 Ι Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) begrüßt das Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung am 26. Juni 2023. Die Verordnung ist ein wichtigen Baustein zur Anpassung an den Klimawandel in den Ländern der Europäischen Union. Die DWA plädiert für die Nutzung von aufbereitetem und hygienisiertem Abwasser zur Bewässerung bundesweit.

„Wasserwiederverwendung muss als Instrument flächendeckend für die Bewässerung zur Verfügung stehen, und das nicht nur in Krisenzeiten, und nicht nur beschränkt auf die Landwirtschaft. Insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels muss die Wasserwiederverwendung fester Bestandteil der Bewässerung von landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie von Parks und Grünanlagen sein.“ Klare Worte von Prof. Uli Paetzel, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), zum Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung am 26. Juni.

Wichtiger Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel

Die DWA sieht in der Verordnung einen maßgeblichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel in den EU-Ländern und setzt sich für die flächendeckende Nutzung von gereinigtem und desinfiziertem Abwasser zur Bewässerung ein. Denn auch in Deutschland, das eigentlich reich an Wasser ist, treten regional vermehrt lange Trockenperioden auf, die zu Wasserknappheit, Problemen bei der Bewässerung und einem Rückgang des Grundwasserspiegels führen. Die vergangenen Sommer haben dies eindrucksvoll bewiesen.

„Die Wasserwiederverwendung ist ein äußerst sinnvolles Instrument zur Erweiterung der Möglichkeiten. Die hygienischen Belange sind dabei selbstverständlich entsprechend der Vorgaben der WHO sicherzustellen“, betont Paetzel einen für die DWA besonders wichtigen Aspekt bei der Umsetzung der EU-Verordnung. „Das aufbereitete Wasser dürfe auch nicht dort abgezweigt werden, wo es für die Wasserführung der Oberflächengewässer gebraucht wird. Dafür müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen Sorge tragen.“

Mindeststandards für die Nutzung in der Bewässerung

Am 26. Juni 2020 wurde von der Europäischen Union die „Verordnung über die Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung (EU 2020/741)“ beschlossen. Ab dem 26. Juni 2023 wird sie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich Deutschland, wirksam sein. Diese EU-Verordnung konzentriert sich derzeit hauptsächlich auf die Verwendung von wiederverwendetem Wasser zur Bewässerung in der Landwirtschaft. Sie stellt keine verpflichtende Vorschrift dar, sondern definiert lediglich Mindeststandards für die Nutzung in der Bewässerung. Das Ziel besteht darin, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die Verordnung ergänzt die bereits bestehenden EU-Vorschriften im Bereich des europäischen Umweltrechts, insbesondere die Kommunalabwasserrichtlinie, die Wasserrahmenrichtlinie und die Grundwasserrichtlinie.

Wassermangel soll wirksam bekämpft werden

Die EU hat die Verordnung eingeführt, um den Wassermangel wirksam zu bekämpfen und den Klimawandel zu berücksichtigen. Ein weiteres Ziel der Verordnung ist es, die Wettbewerbsbedingungen in den EU-Staaten zu vereinheitlichen. Insbesondere in südeuropäischen Ländern spielt die Bewässerung in der Landwirtschaft eine wichtige wirtschaftliche Rolle. Bisher gab es in Spanien, Italien, Griechenland, Zypern, Frankreich und Portugal unterschiedliche Regelungen für die Nutzung von aufbereitetem Abwasser zur Bewässerung. Dies führte zu unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen, die nun mit der EU-Verordnung angeglichen wurden. Die Verordnung legt einheitliche Mindestanforderungen an die Wasserqualität und die Überwachung fest. Zudem beinhaltet sie ein Risikomanagement und Bestimmungen zur Datentransparenz. Je nach Anbaukultur werden unterschiedliche Qualitätsstandards für die Aufbereitung des Wassers, insbesondere in Bezug auf die Hygienisierung, festgelegt. Ein Risikomanagementsystem soll Umweltrisiken und Gesundheitsrisiken proaktiv minimieren. Standortspezifische Anforderungen sowie ein Monitoring sind ebenfalls Teil des Risikomanagements.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Jetzt Newsletter abonnieren

Stoff für Ihr Wissen, jede Woche in Ihrem Postfach.

Hier anmelden

Wasserkraftverband warnt vor Folgen der neuen 25-kW-Grenze
Wasserkraftverband warnt vor Folgen der neuen 25-kW-Grenze

Der Wasserkraftverband Mitteldeutschland warnt vor Auswirkungen der geplanten EEG-Novelle 2027 auf kleine Wasserkraftprojekte. Neue Anlagen unter 25 kW sollen nach Angaben des Verbands keine EEG-Vergütung mehr erhalten. Zugleich fordert er, bestehende Querbauwerke vor einem Rückbau auf ihre wasserwirtschaftliche, ökologische und energetische Weiternutzung zu prüfen.

mehr lesen
Restaurierungsstopp lässt Phosphorproblem im Arendsee ungelöst
Restaurierungsstopp lässt Phosphorproblem im Arendsee ungelöst

Der Altmarkkreis Salzwedel hat Ende Juli die Genehmigung für das geplante Restaurierungskonzept des Arendsees versagt. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zugleich, woher ein wesentlicher Teil der Phosphorbelastung stammt und warum Fachleute sowohl eine Sanierung der Eintragsquellen als auch eine Reduzierung des Phosphors im See für erforderlich halten.

mehr lesen
Weniger Stagnation im Netz: Bigge erneuert Trinkwasserleitung
Weniger Stagnation im Netz: Bigge erneuert Trinkwasserleitung

Die Hochsauerlandwasser GmbH erneuert im Zentrum von Bigge rund 530 Meter einer Trinkwasser-Hauptleitung aus den 1950er Jahren. Neben dem Alter der Leitung sind defekte Armaturen und die bisherige Überdimensionierung Gründe für die Sanierung. Insgesamt investiert der Versorger rund 280.000 Euro.

mehr lesen
16 Hochwasser in zwei Jahren: Europas vergessene Flutserie
16 Hochwasser in zwei Jahren: Europas vergessene Flutserie

Die Magdalenenflut von 1342 galt lange als herausragendes Einzelereignis. Eine kürzlich veröffentlichte Studie rekonstruiert nun 16 überregionale Hochwasser zwischen 1341 und 1343 und zeigt, dass mehrere extreme Ereignisse in kurzer Folge auftraten. Die Ergebnisse sind auch für die heutige Bewertung von Hochwasserrisiken relevant.

mehr lesen
Moorschutz weltweit: Neun Erfolgsgeschichten trotz Klimamüdigkeit
Moorschutz weltweit: Neun Erfolgsgeschichten trotz Klimamüdigkeit

Moore gelten meist als Sorgenkind des Klimaschutzes – degradiert und klimaschädlich. Eine neue internationale Studie zeigt jetzt die andere Seite: neun „Bright Spots“ aus aller Welt, in denen Wiedervernässung, Renaturierung und Paludikultur bereits heute erfolgreich Klima- und Naturschutz vereinen.

mehr lesen

Passende Firmen zum Thema:

Ingenieurbüro Alwin Eppler GmbH & Co. KG

Thema: Wasseraufbereitung

Ihr vertrauensvoller Partner für innovative Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung – seit über 70 Jahren Expertise in Planung und Umsetzung maßgeschneiderter

Sie möchten die gwf Wasser + Abwasser testen

Bestellen Sie Ihr kostenloses Probeheft

Überzeugen Sie sich selbst: Gerne senden wir Ihnen die gwf Wasser + Abwasser kostenlos und unverbindlich zur Probe!

Finance Illustration 03
Datenschutz
gwf-wasser.de, Inhaber: Vulkan-Verlag GmbH (Firmensitz: Deutschland), würde gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
Datenschutz
gwf-wasser.de, Inhaber: Vulkan-Verlag GmbH (Firmensitz: Deutschland), würde gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl: