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EU-Behörden reichen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS ein

Unter anderem das Umweltbundesamt und das Bundesinstitut für Risikobewertung haben in Zusammenarbeit mit weiteren europäischen Behörden einen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht.

von | 17.01.23

17. Januar 2023 | Unter anderem das Umweltbundesamt und das Bundesinstitut für Risikobewertung haben in Zusammenarbeit mit weiteren europäischen Behörden einen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht.

⁠PFAS ⁠(per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) steht für Gruppe von mehreren tausend einzelnen Chemikalien. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr stabil sowie Wasser-, Schmutz-, und Fettabweisend sind. PFAS werden wegen ihrer einzigartigen Eigenschaften in verschiedensten Produkten wie Outdoor-Kleidung, Kochgeschirr, schmutzabweisenden Teppichen oder Nahrungsmittelverpackungen eingesetzt. Zudem kommen sie in einer Vielzahl von industriellen Prozessen zum Einsatz.

Die Kehrseite des massiven Gebrauchs von PFAS: Diese Chemikalien sind so stabil, dass sie lange in der Umwelt verbleiben und sich in Nahrungsketten anreichern können. PFAS werden weltweit in Gewässern, Luft und Böden nachgewiesen. Auch im Blutserum von Menschen können sie vorkommen und gesundheitliche Effekte haben.

Maßnahme in der gesamten EU notwendig

Der Beschränkungsvorschlag der europäischen Behörden wurde unter ⁠REACH⁠, der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, ausgearbeitet. Aufgrund von bislang nicht kontrollierten Risiken im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung von PFASs ist eine Maßnahme in der gesamten EU und dem europäischen Wirtschaftsraum erforderlich. In den vergangenen drei Jahren haben die Behörden der fünf Länder die PFASs, deren Verwendungen und die Risiken, die diese für Mensch und Umwelt darstellen, eingehend untersucht. Im Rahmen dessen wurden zwei öffentliche Konsultationen abgehalten, um von der Industrie Informationen zur Verwendung der Stoffe zu erhalten.

Die offizielle Veröffentlichung des Vorschlages durch die ECHA ist für den 7. Februar 2023 vorgesehen. An diesem Tag ist auch eine hybride Pressekonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Behörden geplant.

ECHA prüft, ob Beschränkungsvorschlag den rechtlichen Anforderungen entspricht

ECHAs wissenschaftliche Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) werden in ihren Sitzungen im März 2023 zunächst darüber beraten, ob der eingereichte Beschränkungsvorschlag den rechtlichen Anforderungen nach REACH entspricht. Danach werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Prüfung des Vorschlags beginnen.

Voraussichtlich am 22. März 2023 wird eine sechsmonatige öffentliche Konsultation starten. Eine Online-Informationsveranstaltung für Interessierte soll am 5. April 2023 stattfinden. Dort wird der Beschränkungsprozess erläutert und Hilfestellung zur Teilnahme an der Konsultation gegeben.

Die Stellungnahmen von RAC und SEAC sollen laut⁠ REACH-Verordnung innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden. Mit Blick auf die Komplexität und den Umfang des Beschränkungsvorschlages wird dies eine große Herausforderung für die Ausschüsse darstellen. Sobald diese vorliegen, entscheidet die Europäische Kommission zusammen mit den EU-Mitgliedsstaaten über eine potentielle Beschränkung.

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