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Verbände nehmen Stellung zum Entwurf der Nationalen Wasserstrategie

Der erste Entwurf der Nationalen Wasserstrategie, mit der die Empfehlungen des im Oktober 2020 beendeten Nationalen Wasserdialogs umgesetzt werden sollen, liegt nun vor. Bundesumweltministerin Svenja Schulze präsentierte ihn am 8. Juni 2021 im Rahmen des 3.BMU-Wasserforums. Mit der Strategie soll sichergestellt werden, dass es auch in 30 Jahren jederzeit und überall ausreichend qualitativ hochwertiges und […]

von | 12.06.21

Der erste Entwurf der Nationalen Wasserstrategie, mit der die Empfehlungen des im Oktober 2020 beendeten Nationalen Wasserdialogs umgesetzt werden sollen, liegt nun vor. Bundesumweltministerin Svenja Schulze präsentierte ihn am 8. Juni 2021 im Rahmen des 3.BMU-Wasserforums. Mit der Strategie soll sichergestellt werden, dass es auch in 30 Jahren jederzeit und überall ausreichend qualitativ hochwertiges und bezahlbares Trinkwasser geben wird. Des Weiteren sollen unser Grundwasser und unsere Oberflächengewässer sauberer werden und unsere Infrastruktur, Landnutzung und Stadtentwicklung an die Folgen des Klimawandels angepasst werden.

Zehn strategische Themenbereiche

Die Nationale Wasserstrategie des BMU analysiert die Herausforderungen der Wasserwirtschaft in Deutschland bis zum Jahr 2050. Sie gliedert sich in zehn strategische Themenbereiche, die die nötigen Ziele und Maßnahmen umreißen. Im Kern des Entwurfs steht die Daseinsvorsorge. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen auch in Zukunft auf sichere, bezahlbare und leistungsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zählen können. Der Fokus liegt aber auch auf der Vorsorge für Tiere und Pflanzen. Gesunde Gewässer und ein funktionsfähiger Wasserhaushalt sind zentrale Voraussetzungen für den Erhalt einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt. Der Strategieentwurf betont überdies die Bedeutung einer sicheren Versorgung mit Wasser und einer hohen Qualität unser Gewässer als Wirtschaftsfaktor. Ein umfassendes Aktionsprogramm mit 57 Maßnahmen, die bis 2030 umgesetzt werden sollen, ergänzt den Entwurf. Wesentliche Stichpunkte dazu sind:

  • Datenbasis erweitern, Prognosefähigkeit stärken um den Bedarf und die Verfügbarkeit regional besser vorhersagen zu können,
  • Regeln für Nutzungskonflikte entwickeln und festlegen,
  • eine überregionale Wasserversorgung etablieren,
  • die Abwasserabgabe nach dem Verursacherprinzip ausrichten,
  • “smarte Wassertarife” einführen, mit denen erreicht werden soll, dass nicht zuviel Wasser zur selben Zeit nachgefragt wird,
  • Abwasser mit Blick auf Gesundheitsgefahren überwachen,
  • wassersensible Städte bauen.

Hilfen des Bundes mit einem Gesamtvolumen von 1 Mrd. Euro über die kommenden zehn Jahre sollen Länder und Kommunen dabei unterstützen, den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu erhöhen.

Schulze: “Die Vorstellung des BMU-Entwurfs für eine “Nationale Wasserstrategie” ist ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zur Transformation. Der nächste Schritt ist nun, aus dem Entwurf eine breit getragene Nationale Wasserstrategie zu machen, als Grundlage auch für künftige Regierungen. Die Strategie ist ein Gemeinschaftswerk. Bei der Umsetzung brauchen wir den Schulterschluss mit Ländern und Kommunen, denn sie sind die zentralen Akteure. Die Aufgaben sind beschrieben, die Lösungsideen liegen auf dem Tisch. Jetzt geht es darum, auf dieser Grundlage zu handeln.”

Die Kurz- und die Langfassung des Entwurfs können auf der Seite des Bundesumweltministeriums heruntergeladen werden.

Martin Weyand, BDEW Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser

„Die Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums enthält viele wichtige Ansätze, um die Wasserqualität zu schützen und die Trinkwasserversorgung trotz der Folgen des Klimawandels langfristig in der gewohnt hohen Qualität sicherzustellen. Entscheidend ist, dass nun schnell aus den Plänen konkrete Maßnahmen werden, die in der Praxis umgesetzt werden.

Mit Blick auf die Folgen des Klimawandels ist es dringend erforderlich, der öffentlichen Trinkwasserversorgung einen Vorrang bei der Trinkwassernutzung einzuräumen. Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch muss bei der Nutzung von Trinkwasserressourcen immer an erster Stelle stehen. Sie ist Teil der Daseinsvorsorge. Dieser Vorrang muss im Vollzug und bei der Ausgestaltung sowie Genehmigung der Wassernutzungsrechte konsequent umgesetzt werden.

Um die Versorgungssicherheit auch in Dürreperioden zu gewährleisten, sollten Bund und Länder zudem mehr Möglichkeiten der Kooperation und der interkommunalen Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft schaffen und zulassen, Investitionen in die Infrastruktur vereinfachen und wassersparende Bewässerungsmethoden in der Landwirtschaft fördern. Wir begrüßen, dass das von uns vorgeschlagene Pilotprojekt zu smarten Wassertarifen endlich kommen soll. Mit Blick auf Starkregenereignisse gilt es, wasserwirtschaftliche Belange bei der städtebaulichen Entwicklung stärker zu berücksichtigen.

Damit die Wasserversorgung auch in Zukunft gesichert bleibt, muss investiert werden: So wie die öffentliche Hand Milliarden für schnelles Internet ausgibt, brauchen wir vor dem Hintergrund des Klimawandels auch mehr Investitionen in Wasserinfrastruktur wie, z.B. neue Leitungssysteme, Ausbzw. Neubau von Talsperren, Ausweisung von Wasserschutzgebieten, Wasserwerke und Rückhaltebecken. Und, ganz wichtig: mehr Personal in den Wasserwirtschaftsbehörden. Hier wurden viele Stellen abgebaut.

Sollten in bestimmten Regionen künftig Fernwasserleitungen erforderlich sein, muss allen klar sein: Leitungen beispielsweise mit einer Länge von über 100 Kilometern baut man nicht in ein, zwei Jahren. Das ist mit den jetzigen Genehmigungsverfahren und Abläufen völlig illusorisch. So etwas dauert heute 15-20 Jahre. Wir brauchen deshalb ein Investitionsbeschleunigungsgesetz für die Wasserwirtschaft.

Auch Einträge von für die Gewässer problematischen Stoffen, wie zum Beispiel Arzneimittel, Mikroplastik oder Pestizide, stellen die Wasserwirtschaft zunehmend vor Herausforderungen. Das Verursacherprinzip muss deutlich gestärkt werden: Es ist erforderlich, diese Spurenstoffe bereits an der Quelle zu minimieren. Anreize hierzu würde ein herstellerbezogenes Modell zur Finanzierung von Anlagen zur Abwasserreinigung schaffen. Die jetzige Abwasserabgabe ist kein Instrument zur Umsetzung der Herstellerverantwortung und bedeutet eine Lizenz zur Verschmutzung.

Auch in Hinblick auf die Nitratverschmutzung des Grundwassers hat die Bundesregierung schon viel zu viel Zeit verloren. Leider entsprechen auch die aktuellen Änderungen des Düngerechts nicht den EU-Vorgaben. Für die Entscheidung, ob Gebiete als nitratbelastet ausgewiesen werden, sollen nicht mehr die tatsächlich gemessenen Grenzwertüberschreitungen der Nitratbelastung ausschlaggebend sein, sondern die Ergebnisse einer Modell-Betrachtung. Damit droht ein künstliches ‚Wegrechnen‘ der tatsächlichen Grenzwertüberschreitungen. Um die Nitrateinträge effektiv zu reduzieren und den drohenden Strafzahlungen an die EU-Kommission zu entgehen, brauchen wir endlich eine vollumfängliche Anpassung der Düngeverordnung an die europäischen Vorgaben und eine Transparenz über die Düngedaten.

Auch die nächste Bundesregierung ist gefordert, aufbauend auf der heute vorgestellten „Nationalen Wasserstrategie“ des Bundesumweltministeriums, sich verstärkt für den Gewässerschutz einzusetzen und die Wasserwirtschaft darin zu unterstützen, die Folgen des Klimawandels abzufedern.“

AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer

„Mit der Nationalen Wasserstrategie wird ein Grundstein für einen guten Zustand der Gewässer geschaffen. Die beiden Grundsätze Vorsorge und die integrative Betrachtung werden unterstützt ebenso wir die Herstellerverantwortung und die Stärkung von regionalen Strukturen bei der Anpassung der Infrastruktur an den Klimawandel. Das BMU und UBA müssen noch weitere Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse mit Ländern und Ministerien durchführen, bevor umfassende und ressortübergreifende Maßnahmen angegangen werden können. Es bleibt offen, inwieweit die Nationale Wasserstrategie von den zukünftigen Bundesregierungen mitgetragen wird. Nicht zuletzt hat aber die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz eindrucksvoll aufgezeigt, dass die Aufgaben, die die Lebensgrundlagen der nächsten Generationen betreffen, ambitioniert angegangen werden müssen. Das betrifft auch unser Wasser. Aus AöW-Sicht ist zur Sicherstellung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben von zentraler Bedeutung, Gewässer zu schützen und ihren ökologischen Zustand zu verbessern – langfristig und auf breiter gesellschaftlicher Basis im Sinne des Gemeinwohls und nicht einzelner wirtschaftlicher Interessen. Dies setzt einen ausreichenden Zeitkorridor voraus. Dabei hat die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand eine zentrale Rolle, zur Lösung der zukünftigen Herausforderungen sind dabei ganzheitliche Strategien notwendig. Es wird themenübergreifend deutlich, dass die Vermeidung und die Vorsorge sowie das Verursacherprinzip in der Wasserpolitik viel stärker Beachtung finden muss – hierfür wird sich die AöW weiterhin stark machen.

Die AöW unterstützt die Erarbeitung einer Nationalen Wasserstrategie und hat sich an dem vorangegangenen Wasserdialog aktiv beteiligt. Positiv aus dem Wasserdialog haben wir vor allem mitgenommen: Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind Kernbestandteile kommunaler Daseinsvorsorge, die Organisationsstrukturen in der öffentlichen Wasserwirtschaft sind anerkannt und die Potenziale durch öffentliche Kooperationen müssen stärker gefördert werden.“

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