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BDEW hat „Wasserstrategie für Deutschland“ vorgelegt

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Thema:
Autor: Sina Ruhwedel

Die Minderung der Folgen des Klimawandels, eine gewässerverträgliche Agrarpolitik oder die Umsetzung des Vorsorge- und des Verursacherprinzips, um Gewässer vor Spurenstoffen zu schützen: Der Handlungsbedarf für die Politik bei diesen Themen ist groß. Der BDEW hat daher am 29. April 2021 seine „Wasserstrategie für Deutschland“ veröffentlicht. Zu acht Kernthemen werden in der Broschüre aktuelle Problemstellungen für die Wasserwirtschaft erläutert und Forderungen an die künftige Bundesregierung aufgestellt.

„Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung, dass sie sich verstärkt für den Gewässerschutz einsetzt und die Wasserwirtschaft darin unterstützt, die Folgen des Klimawandels abzufedern“, erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. „Unter anderem brauchen wir dringend eine vollumfängliche Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie, und eine verursachergerechte Finanzierung der Abwasserentsorgung. Mit Blick auf die Herausforderungen, die sich durch den Klimawandel ergeben, wünschen wir uns mehr Unterstützung bei Anpassungen der Infrastruktur sowie interkommunaler Zusammenarbeit. Für den Fall von Nutzungskonflikten bei der Trinkwassernutzung muss der der öffentlichen Trinkwasserversorgung ein Vorrang eingeräumt werden.“

Die Forderungen des BDEW im Überblick

1. Vorsorgeprinzip und Verursacherprinzip umsetzen

Die Bundesregierung ist gefordert, den Eintrag von für die Gewässer problematischer Stoffe, wie zum Beispiel Arzneimittel, Mikroplastik oder Pestizide, bereits an der Quelle zu reduzieren und ein herstellerbezogenes Modell zur Finanzierung von Anlagen zur Abwasserreinigung einzuführen, das verursachergerechte Anreize zur Verminderung von Spurenstoffen bietet.

2. Strategie zur Minderung der Folgen des Klimawandels: Jetzt handeln!

Bei der Nutzung der Trinkwasserressourcen in Deutschland muss die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bzw. die Hygiene immer Vorrang haben. Sie ist Teil der Daseinsvorsorge. Dieser Vorrang muss im Vollzug und bei der Ausgestaltung sowie Genehmigung der Wassernutzungsrechte konsequent umgesetzt werden. Um die Versorgungssicherheit auch in Dürreperioden zu gewährleisten, sollten Bund und Länder zudem mehr Möglichkeiten der Kooperation und der interkommunalen Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft schaffen und zulassen, Investitionen in die Infrastruktur vereinfachen und wassersparende Bewässerungsmethoden in der Landwirtschaft fördern. Mit Blick auf Starkregenereignisse gilt es, wasserwirtschaftliche Belange bei der städtebaulichen Entwicklung stärker zu berücksichtigen.

3. Stabiler Ordnungsrahmen weiterhin notwendig

Eine Liberalisierung oder Regulierung ist weiterhin auszuschließen. Es ist wünschenswert, dass Bundestag sowie Bundesregierung ihr Bekenntnis gegen eine Liberalisierung und gegen eine Regulierung des Sektors sowie zur Modernisierung der deutschen Wasserwirtschaft erneuern.

4. Agrarpolitik gewässerverträglich gestalten

Die Nitratverschmutzung ist weiterhin das Hauptproblem für den Grundwasserschutz. Auch die aktuellen Änderungen des Düngerechts entsprechen nicht den EU-Vorgaben. Diese müssen endlich vollumgänglich umgesetzt werden. Ein „künstliches Wegrechnen“ von Grenzwertüberschreitung darf nicht mehr möglich sein.

5. Kreislaufwirtschaft voranbringen

Die Steigerung der Energieeffizienz und der Weg zu einer energieautarken Abwasserreinigung ist das Ziel vieler kommunaler Klimakonzepte. Die energetische Nutzung von Klärschlamm und Klärgas sollte daher gefördert werden.

6. Trinkwassernutzung im öffentlichen Raum ermöglichen

Die novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie sieht den erleichterten Zugang zu Trinkwasser für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen vor. Eine Umsetzung soll national im Rahmen der Trinkwasserverordnung stattfinden.

7. Digitalisierung der Wasserwirtschaft voranbringen

Rechtliche Unsicherheiten beim Einsatz von Funkwasserzählern sollten beseitigt und ihr Einsatz darüber hinaus finanziell gefördert werden. Zudem sollte bei der Umsetzung eines Datenbinnenmarktes und der verbesserten Zugänglichkeit von Daten auf gleiche Rechte und Pflichten bei privaten und öffentlichen Unternehmen geachtet werden.

8. Europäische Umweltgesetzgebung nachhaltig gestalten

Im Hinblick auf die Überarbeitung der Kommunalen Abwasserrichtlinie der EU und der EU-Arzneimittelgesetzgebung sollte sich die Bunderegierung für eine vollumfängliche und konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips und eine verursachergerechte Finanzierung einsetzen.

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