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450-MHz-Frequenzen: Energie- und Wasserwirtschaft bewerben sich gemeinsam

Ein breites Bündnis aus der Energie- und Wasserwirtschaft hat sich unter dem gemeinsamen Dach der 450connect GmbH um die in diesem Jahr frei werdenden 450-MHz-Frequenzen beworben.

von | 04.01.21

Ziel des Joint Ventures ist es, in dem Frequenzbereich ein bundesweites und diskriminierungsfreies LTE-Funknetz für die Branche und andere kritische Infrastrukturen aufzubauen und zu betreiben. Das ist wesentliche Voraussetzung für die Digitalisierung und damit für den Erfolg von Energie- und Verkehrswende.

Die Bundesnetzagentur hat am 16. November ein formelles Ausschreibungsverfahren für die Anfang 2021 freiwerdenden 450-MHz-Frequenzen eröffnet. Entsprechende Bewerbungsunterlagen konnten bis zum 18. Dezember eingereicht werden. Zuvor hatte die Behörde im Einvernehmen mit dem politischen Beirat der BNetzA entschieden, die Frequenzen in einem offenen und diskriminierungsfreien Verfahren für die Anwendungen kritischer Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen. Ausschlaggebend für die Entscheidung im Sinne der kritischen Infrastrukturen war am Ende die hohe gesellschaftliche Bedeutung, die ein eigenes 450-MHz-Funknetzes für die Energie- und Wasserwirtschaft hat.

Energie- und Wasserwirtschaft

„Die gemeinsame Bewerbung von Energie- und Wasserwirtschaft ist ein starkes Signal“, sagt Dr. Alexander Montebaur, Vorstandsvorsitzender der E.ON-Tochter E.DIS. „Sie zeigt die große Geschlossenheit der Branche und unterstreicht die zentrale Bedeutung, die das 450-MHz-Funknetz für uns hat. Wir stehen in den Startlöchern, im Fall einer Frequenzzuteilung unverzüglich mit dem Aufbau des Funknetzes zu beginnen.“

Digitalisierung vorantreiben

„Die Energie- und Wasserwirtschaft ist zwingend auf ein 450-MHz-Funknetz angewiesen“, sagt Theo Waerder, Geschäftsführer der Versorger-Allianz. „Nur auf dieser Basis können wir die notwendige Digitalisierung unserer kritischen Infrastrukturen vorantreiben und die Energie- und Verkehrswende zum Erfolg führen. Es gibt aktuell keine Alternative zum 450-MHz-Funknetz, die den hohen Anforderungen an Sicherheit und Verfügbarkeit genügt und gleichzeitig mit dem gebotenen Tempo und zu wirtschaftlich tragfähigen Kosten umsetzbar ist.“

Intelligente Messsysteme

„Die Nutzung der 450 MHz-Frequenz erlaubt es uns, z.B. die neuen intelligenten Messsysteme anzubinden und Anlagen anzusteuern“, sagt Thomas Murche, Vorstand der WEMAG. „Funktionen, die für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende und Einbindung Erneuerbarer Energien von immenser Bedeutung sind. Um eine anforderungsgerechte und zügige Umsetzung sicherzustellen, hat sich unsere Branche daher gemeinsam unter dem Dach der 450connect an dem Vergabeverfahren beteiligt.“

Deutschlandweite Standorte

„450connect und die Energiewirtschaft haben bereits mit dem Ausbau von 450-MHz-Standorten begonnen“, sagt Frank Zeeb, Vorstandsvorsitzender der Alliander. „Die Unternehmen teilen sich also heute schon Aufgaben und Risiken und sind somit über die gesamte Fläche Deutschlands schnell umsetzungsfähig. Den Aufbau und Betrieb des bundesweiten 450-MHz-Funknetzes wird die 450connect im Fall einer erfolgreichen Frequenzzuteilung in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Energieversorgungsunternehmen realisieren, da diese die Bedarfe und benötigten Funktionen der Energiewirtschaft kennen. Dies ist ein wichtiger und wesentlicher Vorteil gegenüber anderen Bewerbern.“

Vier Gesellschafter

Das neue Joint Venture 450connect besteht aus vier gleichberechtigten Gesellschaftern: der bisherigen alleinigen Eigentümerin Alliander, einem Konsortium regionaler Energieversorger, der E.ON sowie der Versorger-Allianz 450, zu der mehrere Stadtwerke, Energie- und Wasserversorger unter Beteiligung der EnBW-Tochter Netze BW gehören. Zusammen versorgen diese Unternehmen rund 90 Prozent der Fläche Deutschlands mit kritischer Infrastruktur, wie z.B. Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung.

Die Bewerbung im Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur erfolgt selbständig durch die 450connect GmbH. Der Zusammenschluss im Joint Venture steht noch unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die Kartellbehörden sowie der Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur.

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