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Branchenstandard IT-Sicherheit anerkannt

Der von DWA und DVGW erstellte IT-Sicherheitsstandard (B3S) wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerkannt. Wer ihn umsetzt, ist rechtlich auf der sicheren Seite.

von | 11.07.17

Kritische Infrastruktur: Ein anerkannter IT-Sicherheitsstandard für die Branche liegt jetzt vor

Die nun vorliegende Eignungsfeststellung durch das BSI bedeutet, dass Wasserver- und Abwasserentsorger die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 8a (1) BSI-Gesetz erfüllen, wenn sie den Standard B3S umsetzen.

Merkblatt und Web-Tool werden bald veröffentlicht

Klärungsbedarf und Änderungswünsche verzögerten die Arbeiten am B3S entgegen den Erwartungen aller Beteiligten noch bis ins zweite Quartal 2017. Nun sind die Arbeiten abgeschlossen und der Branchenstandard IT-Sicherheit Wasser/Abwasser kann veröffentlicht werden. Nach der Eignungsfeststellung wird jetzt das Merkblatt DWA-M 1060 (IT-Sicherheit – Branchenstandard Wasser/Abwasser), inhaltsgleich mit dem DVGW-Hinweis 1060, zur Drucklegung vorbereitet. Der IT-Sicherheitsleitfaden, das Kernstück des Branchenspezifischen Standards, ist ein webbasiertes Tool und kann nun fertig programmiert werden. Es wird dann zusammen mit dem Merkblatt vertrieben. Das Web-Tool wird in einem auf den Internetseiten der Vereinigungen zur Verfügung gestellten Handbuch dokumentiert und erläutert.

Stand der Technik auch für kleinere Betreiber

Die Wasserver- und Abwasserentsorgung sind vom Gesetzgeber als kritische Infrastrukturen eingestuft worden. Darum wurde der Branchenstandard IT-Sicherheit Wasser/Abwasser von den ehrenamtlichen Experten und Expertinnen so geschrieben, dass sowohl große als auch kleine Betreiber diesen anwenden können. Damit können die Betreiber durch seine Umsetzung eine Sicherung ihrer IT-Infrastruktur erreichen, die dem Stand der Technik entspricht, unabhängig davon ob sie unter die BSI-Kritis Verordnung fallen oder nicht.
Infos zu den Branchenspezifischen Sicherheitsstandards bietet das BSI hier.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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