Die Bundesregierung stellt finanzielle Mittel in Höhe von 30 Mrd. € für den Wiederaufbau in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten zur Verfügung. Die Mittel sollen geschädigten Privathaushalten und Unternehmen den Wiederaufbau ermöglichen und dienen zur Wiederherstellung der Infrastruktur auf kommunaler und Landesebene. Der Wiederaufbau von Infrastruktur des Bundes, wie Bundesstraßen, wird gesondert durch den Bund finanziert.
Außerdem hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung ein wissenschaftliches Begleitgremium für einen zukunftssicheren, klimaangepassten und resilienten Wiederaufbau einberufen. In dem Gremium arbeiten Expertinnen und Experten aus den Bereichen Stadt- und Raumplanung, Hydrologie, Wasserbau, Wasserwirtschaft, Gebäudetechnologie, Natur-und Umweltrisiken sowie aus der Innovations- und Systemforschung zusammen, die Koordination des Gremiums liegt in den Händen der Raumplanung und der Wasserwirtschaft. Das Gremium soll sehr eng mit den beiden Bundesländern zusammenarbeiten und den betroffenen Kommunen, den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen in den Hochwassergebieten beratend zur Seite stehen. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) regt dazu an, die Erfahrung aus den Gebieten, die in der jüngeren Vergangenheit von Überflutungen betroffen waren, zu integrieren. Der Erfahrungsaustausch muss bundeslandübergreifend stattfinden, denn insbesondere Sachsen und Bayern verfügen über einen großen Erfahrungsschatz.
Prof. Dr. Uli Paetzel, DWA-Präsident, schlägt zudem einen NRW-Pakt vor: „Das Hochwasserereignis hat gezeigt, dass zusätzliche Anstrengungen und ein neues Bewusstsein notwendig sind, um mit den Folgen des Klimawandels umzugehen. Dies erfordert ein breites Bündel an Maßnahmen auf ganz unterschiedlichen Ebenen. Wir schlagen daher einen NRW-Pakt vor, mit dem wir diese Themenfelder kurzfristig und konkret angehen möchten, um langfristige Umsetzungsklarheit zu schaffen.“
Konkret sollen aus Sicht der DWA folgende Punkte angegangen werden:
- Erstellung flussbezogener Hochwasserkonzepte: Für alle Flüsse sollen integrierte Hochwasserschutzkonzepte „von der Quelle bis zur Mündung“ entwickelt und der technische und organisatorische Hochwasserschutz entsprechend ausgebaut werden. Zuständigkeiten dürfen nicht mehr an kommunalen oder regierungsbezirklichen Grenzen enden.
- Vereinheitlichung und Ausbau der Mess- und Prognosesysteme: Die Hochwasserkatastrophe hat vor allem an den dicht bebauten Nebenläufen, die innerhalb von Minuten zu reißenden Strömen wurden, zu Schäden und Todesopfern geführt. Insbesondere hier gilt es, das Netz an Mess- und Prognosesystemen auszubauen und zu vereinheitlichen. Durch bessere Vorhersagen soll so früher vor Hochwasser gewarnt werden können.
- Klimafolgenanpassung in die Stadt- und Raumentwicklung integrieren durch Verankerung in der Bauordnung: Vor dem Hintergrund des Klimawandels werden Starkregen- und Hochwasserereignisse zunehmen. Dies erfordert eine neue klimaangepasste Stadt- und Raumentwicklung nach den Grundprinzipien der Schwammstadt. Den Flüssen muss mehr Raum zugesprochen werden. Der Wiederaufbau der zerstörten Siedlungen muss so geschehen, dass kommende Flutereignisse nicht wieder zu vergleichbaren Schäden führen.
- Finanz- und Personalausstattung: die gestiegenen Anforderungen an den Hochwasserschutz erfordern eine deutlich bessere Sach- und Personalausstattung in den befassten Behörden, den Wasserverbänden und den Kommunen. Hier muss mit einer angemessenen Ressourcenausstattung nachgesteuert werden, um ein verbessertes Schutzniveau dauerhaft sicherzustellen.