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Hochwasserschutz: Neuer Bundesraumordnungsplan schließt Bauen in gefährdeten Gebieten aus

Große Hochwasser verursachen immense Schäden – und sie gefährden, wie zuletzt in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, das Wohl von Mensch und Umwelt. Mit einem länderübergreifenden Raumordnungsplan verbessert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nun den Hochwasserschutz, insbesondere für Siedlungsflächen und wichtige Verkehrs- und Energienetze.

von | 08.09.21

Große Hochwasser verursachen immense Schäden – und sie gefährden, wie zuletzt in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, das Wohl von Mensch und Umwelt. Mit einem länderübergreifenden Raumordnungsplan verbessert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nun den Hochwasserschutz, insbesondere für Siedlungsflächen und wichtige Verkehrs- und Energienetze.

Am 1. September 2021 ist der erste länderübergreifende Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz nach eingehenden Voruntersuchungen und nach umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlicher Stellen in Kraft getreten. Er wurde vom BMI in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) entwickelt. Der Plan dient dazu, den Hochwasserschutz zu verbessern, indem hochwassergefährdete Flächen besser und vor allem auch einheitlicher durch vorausschauende Raumplanung geschützt werden.

Entsprechend trifft der Raumordnungsplan Regelungen unter anderem zu:

  • Freihaltung bestehender und zukünftig notwendiger neuer Flächen, die bei Hochwasser überflutet werden können, um ein weiteres Ansteigen der Flusspegel zu verhindern (sogen. Retentionsräume),
  • Grundsätzlicher Ausschluss von Neubauten und Erweiterungsbauten in überschwemmungsgefährdeten Gebieten,
  • Erhaltung des Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögens des Bodens.

 

Bundesweite Harmonisierung raumplanerischer Standards

Daneben verbessert der Raumordnungsplan den Hochwasserschutz insbesondere durch die bundesweite Harmonisierung raumplanerischer Standards wie:

  • länderübergreifender, auf die gesamte Flussgebietseinheit bezogener Ansatz (z.B. Unterliegerschutz, d.h. Schutz von Personen und Anlagen, die sich weiter flussabwärts befinden),
  • risikobasierter Ansatz zur Berücksichtigung differenzierter Aspekte unter Sicherheits- und Schutzaspekten,
  • Pflicht zur Prüfung der Auswirkungen des Klimawandels im Hinblick auf Hochwasserereignisse (z. B. durch Starkregen) bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einschließlich der Siedlungsentwicklung,
  • Schutz von Anlagen von nationaler oder europäischer Bedeutung (Kritische Infrastrukturen).

Der Raumordnungsplan unterstützt unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und der verfassungsrechtlichen Kompetenzen sowohl das für den Hochwasserschutz primär zuständige Wasserrecht, als auch die unterschiedliche Hochwasservorsorge der einzelnen Landesraumordnungsplanungen.

Der länderübergreifende Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz ist ein Vorhaben des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD. Den Raumordnungsplan, die zugrundeliegende „Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz“ sowie Tabellen zur Auswertung der Stellungnahmen in den Beteiligungsverfahren finden Sie auf der Webseite des Bundesinnenministeriums.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Hochwasser in Hagen-Dahl am 15. Juli 2021

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