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Erweiterte Herstellerverantwortung der neuen kommunale Abwasserrichtline unter Beschuss

Der Entwurf des Europäischen Parlaments zur neuen Richtlinie zur Behandlung von kommunalem Abwasser wurde gut aufgenommen. Kritik wird jedoch geäußert an der von dem Abgeordneten Nils Torvalds vorgeschlagenen Änderung, dass die Gesellschaft für die Verschmutzung zahlen solle.

von | 03.08.23

Verbände nehmen Stellung zur neuen Abwasserrichtlinie
Source: Weerayuth /Adobe Stock

3. August 2023 ǀ Der Entwurf des Europäischen Parlaments zur neuen Richtlinie zur Behandlung von kommunalem Abwasser wurde gut aufgenommen. Kritik wird jedoch geäußert an der von dem Abgeordneten Nils Torvalds vorgeschlagenen Änderung, dass die Gesellschaft für die Verschmutzung zahlen solle. Die öffentlichen Wasserversorger sind mit dieser Änderung nicht einverstanden, und die Hersteller wollen die Kosten für die Verschmutzung teilen.

Deutsche, österreichische, polnische, französische und schwedische Verbände haben sich gegen die erweiterte Herstellerveranstwortung der neuen Richtlinie zur Behandlung kommunalen Abwassers ausgesprochen. In einem gemeinsamen Positionspapier schreiben sie: „Umweltbelastungen und Umweltverschmutzung dürfen nicht länger für die Produzenten kostenlos sein. Es ist an der Zeit, dass die (finanzielle) Verantwortung nicht mehr allein auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt wird.“

Einblick ins Positionspapier

Für den Gewässerschutz ist es im Hinblick auf die Belastung der Bürgerinnen und Bürger und die Energiebilanz der Abwasserreinigung viel besser, die Verschmutzung direkt an der Quelle zu vermeiden oder zumindest zu minimieren, statt stark verdünnte Schadstoffe später mit technisch aufwendigen Verfahren zu reduzieren, bevor sie in die Gewässer gelangen. Der Vorschlag der Kommission sieht daher zu Recht vor, dass die Hersteller von Arzneimitteln und Körperpflegeprodukten, die für rund 90% der Mikroverunreinigungen im Abwasser verantwortlich sind, die vollen Kosten der Kosten der Abwasserbehandlung für die quartäre Behandlung tragen müssen. Auf diese Weise wählt die Kommission bewusst ein umweltökonomisches Anreizsystem anstelle von Verboten.

Gesellschaft solle als Ganzes Verantwortung tragen

In seinem Berichtsentwurf weicht der Abgeordnete in wesentlichen Teilen von den Vorschlägen der Kommission ab. Nach Ansicht des Berichterstatters sollten die Hersteller nur zur Deckung der Kosten beitragen, die durch die erweiterten Behandlungsanforderungen entstehen. Der ursprünglich vorgesehene starke wirtschaftliche Anreiz für die Hersteller, gegen Mikroverunreinigungen vorzugehen, indem eine alleinige Finanzierung durch die erweiterte Herstellerverantwortung geschaffen wird, soll durch nationale Finanzierungsprogramme ersetzt werden.

Diese Programme sollen durch Beiträge aus nationalen Mitteln, kommunalen Abgaben, bestehenden Wassertarifen und durch die Hersteller finanziert werden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung von Mikroverunreinigungen in der Umwelt oder in Gewässern müssten dann nicht mehr (allein) von den Herstellern bezahlt werden, sondern würden durch die nationalen Finanzierungsprogramme abgedeckt. Nach Ansicht des Berichterstatters trägt die Gesellschaft als Ganzes Verantwortung für den Verbrauch bzw. die Verwendung von Arzneimitteln und Körperpflegeprodukten und sollte sich vor diesem Hintergrund auch gemeinsam an deren Vermeidung, Verringerung oder Beseitigung aus der Umwelt beteiligen.

Folgende Verbände sprechen sich gegen diesen Vorschlag aus:

  • Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU),
  • Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB),
  • Deutscher Städtetag (DST),
  • Deutscher Landkreistag (DLT),
  • Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG),
  • Fédération des élus des Entreprises publiques locales (FEDEPL) (Frankreich),
  • Izba Gospodarcza “Wodociągi Polskie” (IGWP) (Polen),
  • Sveriges Kommuner och Regioner (SALAR) (Schweden).
Zum Positionspapier

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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