3. März 2022 | Auch im Jahr 2022 sollen im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens herausragende Abwasserprojekte prämiert werden. Interessierte Bewerber können bis zum 1. Juli 2022 die vollständigen Wettbewerbsunterlagen einreichen.
In Bayern sind die Erschließung mit öffentlichen Kanälen und die Reinigung des Abwassers nach dem Stand der Technik abgeschlossen. In den nächsten Jahren stehen jedoch die Sanierung einiger hundert Kläranlagen und mehrerer 1.000 km Kanal an. Dem Freistaat Bayern sind hierbei die Entwicklung und der Einsatz innovativer Technologien und Verfahren ein wichtiges Anliegen. Hierzu wurde bereits für die Jahre 2012, 2014, 2016, 2018 und 2020 der Abwasser-Innovationspreis ausgelobt. Auch im Jahr 2022 sollen im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens herausragende Abwasserprojekte prämiert werden. Interessierte Bewerber können bis zum 1. Juli 2022 unter dem Stichwort „Abwasser-Innovationspreis 2022“ die vollständigen Wettbewerbsunterlagen einreichen. Es können bis zu fünf Teilnehmer eine baubegleitende Förderung über insgesamt bis zu 3 Mio. Euro erhalten. Zusätzlich können bis zu fünf Vorschläge mit insgesamt bis zu 20.000 Euro prämiert werden. Die Planer der ausgezeichneten Projekte erhalten eine Anerkennungsprämie.
Teilnahmevoraussetzungen
Ausgezeichnet werden können Projekte, die noch nicht begonnen sind, deren Realisierung bereits absehbar ist und für die keine weitere Förderung beantragt ist. Es können innovative Verfahren aus den Bereichen der Kanalsanierung, der Misch- und Regenwasserbehandlung, der Erhöhung der Energieeffizienz auf Kläranlagen, der Energiegewinnung aus Abwasser, der Ertüchtigung von Kläranlagen im ländlichen Raum, zur weitergehenden Abwasserreinigung auf Kläranlagen (insbesondere zur Elimination von Mikroverunreinigungen und Mikroplastik) und Projekte zum weitgehenden Regenrückhalt in Siedlungsgebieten („Schwammstadt“) gemeldet werden.
Teilnahmeberechtigt sind bayerische Städte und Gemeinden einschließlich deren Eigenbetriebe sowie öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und Kommunalunternehmen. Träger des Wettbewerbs ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 58, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München.
Fristen
Die ausführlichen Bewerbungsunterlagen können bis 29. April 2022 über diesen Link angefordert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden dann per E-Mail an die vom Bewerber angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Die Bewerbungen müssen bis zum 01. Juli 2022 vorgelegt werden. Die eingegangenen Bewerbungen werden nach einer Vorprüfung durch ein vom StMUV bestelltes Fachgremium bewertet. Die Gewinner des Wettbewerbs werden Ende 2022 durch den Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz bekannt gegeben.