Die Stadt hat danach bei der Neuvergabe der Konzession zum 1. Juni 2012 an die Wirtschaftsbetriebe Selm GmbH (eine Gesellschaft der Stadt und des Remondis-Konzerns) gegen wesentliche Bestimmungen des Kartellrechts verstoßen. Die Stadt habe Gelsenwasser im Wettbewerb um die nachgefragte Konzession unbillig behindert.
Gelsenwasser wurde damit in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, wonach sie im Konzessionsverfahren der Stadt Selm unzulässig benachteiligt worden ist. Der BGH hielt es für „nicht zweifelhaft …, dass die Gemeinde an das Verbot einer Diskriminierung oder unbilligen Behinderung der Bewerber gebunden ist, wenn sie … eine privatrechtliche Konzession zur Wasserversorgung in einem wettbewerblichen Verfahren vergibt“.
Die Nachricht vom März 2018 zum Thema können Sie hier lesen.
Project will develop roadmap for creation of a digital twin of the European hydrosphere
The IDEATION project, which kicked off in June 2024, will spend the next two years developing a roadmap for the European Commission. This roadmap includes a reference architecture, use cases and recommendations for the future design of a “Digital Twin Inland Waters” – a virtual representation of the European inland waters including rivers, lakes, groundwater and wetlands.