Im Rechtsstreit um angebliche Falschaussagen zu biologisch abbaubaren Plastiktüten hat der Bundesgerichtshof mit einem Beschluss vom 9. Januar 2018 die Schadensersatzklage der Victor Güthoff & Partner GmbH und der Ruppiner Papier- und Folienwerke GmbH gegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und deren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch endgültig abgewiesen (VI ZR 74/17). Zuvor hatten die Richter des Oberlandesgerichts Köln der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation umfassend Recht gegeben und die Revision nicht zugelassen (AZ 15 U 28/14). Gegen die Nichtzulassung der Revision hatten die Plastiktütenhersteller eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, die nun mit dem Beschluss vom 9. Januar 2018 zurückgewiesen wurde.
Die auf die wirtschaftliche Existenzvernichtung der DUH ausgerichtete Schadenersatzklage wurde über mehr als fünf Jahre mit einem unglaublichen Aufwand, dem mehrmaligen Wechseln von Anwälten, dutzenden Schriftsätzen und insgesamt über zehn Gutachten betrieben. Die insgesamt drei vorangegangenen Gerichtsverhandlungen des Land- und Oberlandesgerichts Köln gewann allesamt die DUH. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband wirft dem Chemiekonzern BASF vor, als Finanzier fast aller von der Klägerin vorgelegter Gutachten, als offizielles Partnerunternehmen der Victor-Group und als Zulieferer der Plastiktütenmaterialien, die wirtschaftliche Vernichtung der DUH und deren Bundesgeschäftsführers zum Ziel gehabt zu haben. Nach Einschätzung der DUH versteckte sich der Chemieriese hinter dem mittelständischen Plastiktütenhersteller Victor, um keinen Imageschaden bei dem Versuch zu erleiden, sich eines bundesweit tätigen Umweltschutzverbands und eines seiner Geschäftsführer zu entledigen.
Der nun abschließend von der DUH gewonnene Mammutprozess zeigt, mit welchen Mitteln Industriekonzerne versuchen, Umweltverbände und ihre Repräsentanten einzuschüchtern, die „Greenwashing“, z. B. zu den tatsächlichen Umweltfolgen von Bioplastik aufdecken und verbrauchertäuschende Aussagen im Rahmen einer ökologischen Marktüberwachung stoppen.
2012 hatte die DUH auf die irreführende Werbung für Tragetaschen aus dem Biokunststoff Polymilchsäure (PLA) hingewiesen und die drei Handelsketten ALDI Nord, ALDI Süd und Rewe wegen der dadurch praktizierten Verbrauchertäuschung erfolgreich abgemahnt. Alle drei Unternehmen verkauften Tüten der Victor Group, deren Materialzulieferer der Chemiekonzern BASF war. Entgegen dem auf den Tüten vermittelten Eindruck, waren die Bioplastiktüten weder umweltfreundlicher als herkömmliche Plastiktüten, noch wurden sie nach einer durch die DUH durchgeführten Umfrage in deutschen Kompostierungsanlagen regelmäßig kompostiert. Nachdem ALDI Nord, ALDI Süd und Rewe gegenüber der DUH erklärten, ihre biologisch abbaubaren Plastiktüten nicht mehr als „100% kompostierbar“ zu bewerben und diese aus dem Sortiment nahmen, wollte sich die Victor Group die entgangenen Einnahmen in Höhe von 2,7 Millionen Euro ausgerechnet von der DUH und deren Bundesgeschäftsführer persönlich bezahlen lassen.
„Die Aufklärungsarbeit der DUH über die verheerenden Umweltbelastungen der Plastiktütenflut und auch über Bioplastiktüten durchkreuzte anscheinend die Strategie des Chemiekonzerns BASF, der als Materialzulieferer die angeblich umweltfreundlichen Bioplastiktüten wohl zum neuen Verkaufsschlager machen wollte. Nur so ist zu erklären, dass als strategisches Mittel eine Millionenklage gegen die DUH und mich persönlich gewählt wurde, um unsere Aufklärungsarbeit zu verhindern. Die Plastiktütenfirmen und ihr Zulieferer BASF erhalten mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs die klare Botschaft, dass Umwelt- und Verbraucherverbände auch weiterhin berechtigt sind, auf Verbrauchertäuschung hinzuweisen. Die DUH wird weiterhin kritisch über sogenannte Bioplastikprodukte mit zweifelhaftem oder nicht vorhandenem Umweltnutzen berichten. Wir lassen uns auch von BASF keinen Maulkorb verpassen“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
„Es ist besonders dreist, dass sich Plastiktütenhersteller entgangene Gewinne ausgerechnet von denjenigen auszahlen lassen wollten, die Aussagen zur Umweltfreundlichkeit von Bioplastiktüten als falsch entlarvten. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes stärkt Umwelt- und Verbraucherschutzverbände in ihrer Arbeit und zeigt, dass selbst Millionenklagen nicht zur Einschüchterung taugen“, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertrat. Der am 9. Januar 2018 vom Bundesgerichtshof verkündete Beschluss ist rechtskräftig.
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