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Die Lippe wird lebendiger

Kategorie:
Autor: Jonas Völker

Am urwüchsigen Ufer der Lippe.

Der heute noch streckenweise monoton und eingeengt fließende Landesfluss soll durch Fluss-Schleifen, Verbreiterungen, unterschiedliche Gewässerstrukturen und Verbindungen mit seiner Aue wieder in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden, wie dies von der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und dem nationalen Wasserrecht gefordert wird.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde am 13. August 2018 ein weiterer Schritt vollzogen: NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser, die Präsidenten der NRW-Landwirtschaftskammer, der beiden landwirtschaftlichen Verbände in Nordrhein-Westfalen sowie der Vorstand des Lippeverbandes haben in Wesel eine Vereinbarung zur Umsetzung des Programms „Lebendige Lippe“ unterzeichnet. „Uns als Land liegt die Entwicklung der Lippe zu einem für Natur und Mensch liebenswerten Fluss sehr am Herzen. Dies kann aber nur mit den landwirtschaftlichen Eigentümern und Nutzern der Flächen entlang der Lippe geschehen. Deshalb freue ich mich sehr, dass die gemeinsame Vereinbarung zustande gekommen ist“, sagte Heinen-Esser in Wesel.

Die Landwirtschaft und ihre entscheidende Rolle

Bei der Renaturierung der Lippe spielt die Landwirtschaft eine entscheidende Rolle: Um die entsprechenden Umgestaltungsprojekte umsetzen zu können, werden Flächen beidseits des Gewässers benötigt, die oft landwirtschaftlich genutzt werden. Der Verband bemüht sich daher im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen um den Kauf von landwirtschaftlichen Flächen. Damit es hier für alle Seiten zu fairen und kalkulierbaren Lösungen kommt, wurde die Vereinbarung aufgesetzt. „Wir suchen bei der Planung und Umsetzung unserer Projekte das Gespräch mit den Menschen in der Region, vor allem mit den Landwirten vor Ort“, sagte Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender des Lippeverbandes. „Dadurch wird unser Ziel, die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Fluss, seine Aue und die angrenzenden Flächen im Gleichgewicht zu halten, am besten erreicht.“
Karl Werring, Präsident der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen: „Die Landwirtschaftskammer fühlt sich den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet und möchte das Land bei der Umsetzung gewässerökologischer Maßnahmen unterstützen.“
Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes, und Johannes Röring, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes betonen: „Wichtiges Anliegen für die Landwirtschaft ist der Schutz der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter. Hier bietet die Lippevereinbarung einen fairen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen der Landwirtschaft und dem wichtigen Anliegen des Natur- und Gewässerschutzes.“

Gewässer erster Ordnung

Die Lippe ist zwischen ihrer Mündung in den Rhein bei Wesel und Paderborn ein sogenanntes Gewässer erster Ordnung. Für die Unterhaltung und den Ausbau dieses Teils der Lippe ist daher das Land Nordrhein-Westfalen zuständig. Auf der rund 150 Kilometer langen Strecke zwischen Wesel und Lippborg fließt die Lippe durch das Gebiet des Verbandes. Hier hat das Land diese Aufgabe an diesen übertragen. Die in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verbesserte Wasserqualität ist Grundlage für weitere Verbesserungsmaßnahmen, besonders bei der Gewässerstruktur. Bisher umgesetzt wurde unter anderem die neue Lippeaue nahe der Mündung in den Rhein bei Wesel. Auch rastende und überwinternde Wasservögel haben die renaturierte Mündung der Lippe bei Wesel bereits angenommen. Kurz vor der Fertigstellung steht die Gewässerentwicklung der Lippe bei Haus Vogelsang zwischen Datteln und Olfen.
Zu dieser Vereinbarung sind in den kommenden Monaten regionale Veranstaltungen geplant, die von den landwirtschaftlichen Verbänden organisiert werden. Dabei sollen konkrete Umgestaltungsprojekte vorgestellt und die gemeinsame Herangehensweise an die Flächenbereitstellung besprochen werden.
Weitere Informationen: FLUSSGEBIETE NRW Lippeverband Broschüre: Auf zu neuen, alten Ufern. Die ökologische Weiterentwicklung der Lippe.

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