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Deutschland drohen Milliarden-Strafzahlungen an die EU

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Autor: Jonas Völker

Der EuGH in Luxemburg hat Deutschland für die Nicht-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie am 21. Juni verurteilt.

Schon 2014 hatte die Kommission Deutschland abgemahnt. Die Europäische Kommission hatte 2016 Klage eingereicht, daraufhin wurden die Dünge-Vorschriften in Deutschland geändert.
BDEW-Studie zur Dünge-Verordnung
Die im Frühjahr 2017 verabschiedete novellierte Dünge-Verordnung führt zu keiner nennenswerten Reduzierung der Stickstoff-Überdüngung. Sie verfehlt damit ihr Ziel, die Nitrat-Einträge ins Grundwasser maßgeblich zu vermindern. Zu diesem Ergebnis kommt diese Studie von Prof. Dr. Friedhelm Taube der Universität Kiel, die im Auftrag des BDEW erstellt wurde.
Als Hauptgrund für die Unwirksamkeit des neuen Düngerechts wird die „weitgehende Missachtung aller agrar- und umweltwissenschaftlichen Fachempfehlungen“ angeführt: Laut Studie ermöglichen die neuen Regelungen, dass bei gleichen Ertragswerten mitunter mehr Dünger auf den Feldern ausgebracht wird als bisher. Auch lässt die neue Dünge-Verordnung weiterhin zu, dass die Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar selbst in ohnehin „gefährdeten Gebieten“ weiterhin überschritten wird.
EuGH-Verurteilung Deutschlands

Laut Umweltbundesamt weisen 18 Prozent aller Kontrollstationen für Grundwasser eine erhöhte Belastung aus. Von den Messstellen mit landwirtschaftlich stark genutztem Einzugsgebiet sind es sogar 28 Prozent.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat Deutschland am 21. Juni wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt. Die obersten EU-Richter stellten fest, dass die Bundesrepublik gegen die maßgebliche EU-Richtlinie verstoßen habe. Auch als klar geworden sei, dass ihr Aktionsprogramm nicht ausreiche, habe die Bundesregierung nicht ausreichende zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Deutschland wurden auch die Kosten des Verfahrens auferlegt.
„Die Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof ist eine Ohrfeige mit Ansage für die deutsche Landwirtschaftspolitik. Das Urteil bestätigt die bisherigen Einschätzungen der Wasserwirtschaft. Im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedstaaten ist die EU-Nitratrichtlinie in Deutschland auch 25 Jahre nach Inkrafttreten nicht umgesetzt worden […]", so Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.
Das Urteil bezieht sich noch auf die alte, bis 2017 gültige Düngeverordnung. Jetzt muss geprüft werden, inwieweit die vom Europäischen Gerichtshof gerügten Mängel durch die neue Verordnung bereits behoben wurden.
Verwendete Quellen und zum Vertiefen: BDEW BDEW tagesschau Frankfurter Allgemeine FAZ Süddeutsche Zeitung SZ umwelt.nrw

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