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Klärschlamm und Phosphor im Bundestag

Am 9. März beschloss der Bundestag die Neuordnung der Klärschlammverwertung. Damit sollen die Klärschlammverbrennung und die Phosphorrückgewinnung verpflichtend eingeführt werden.

von | 16.03.17

Noch werden fast zwei Drittel der kommunalen Klärschlämme verbrannt, ohne den darin enthaltenen Phosphor zu nutzen

Die neue Verordnung verpflichtet dazu, mehr als bisher den in Klärschlämmen enthaltenen Phosphoranteil zurückzugewinnen. Außerdem werden die Anforderungen an die Klärschlämme, die in geringem Umfang noch für Düngezwecke verwendet werden können, weiter verschärft. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Künftig ist es nicht mehr egal, ob die im Klärschlamm enthaltenen Pflanzennährstoffe recycelt werden oder ungenutzt verloren gehen. Schadstoffarme Rohstoffreserven sind knapp oder kommen aus politisch instabilen Regionen. Dies gilt insbesondere für den nur endlich verfügbaren Rohstoff Phosphor. Und anders als bei fossilen Energieträgern kann Phosphor insbesondere in der Düngung nicht durch alternative Stoffe ersetzt werden.“

Noch werden zwei Drittel verbrannt

Als Ergebnis der Abwasserreinigung fallen jährlich rund 1,8 Millionen Tonnen Klärschlamm-Trockenmasse zur Entsorgung an. Der Klärschlamm enthält unter anderem den wertvollen und nur endlich verfügbaren Rohstoff Phosphor, der zur Düngung von Pflanzen genutzt werden kann und knapper werdende Rohphosphate ersetzt. Deutschland ist – wie fast alle anderen EU-Staaten – bei der Versorgung mit Mineraldüngerphosphat vollständig von Importen abhängig. Gegenwärtig werden fast zwei Drittel der kommunalen Klärschlämme verbrannt, ohne dass der darin enthaltene Phosphor genutzt wird. Nur noch etwa ein Drittel der Klärschlämme wird derzeit unmittelbar zur Düngung in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau eingesetzt. Künftig werden nur noch Klärschlämme mit sehr geringen Schadstoffanteilen auf dem Acker genutzt werden können. Diese Regelungen haben insgesamt zur Folge, dass mittelfristig die meisten Klärschlämme nicht mehr als Düngemittel verwendet werden dürfen.

12 bis 15 Jahre Übergangsfrist

Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass je nach Kläranlagengröße nach einer Übergangsfrist von 12 bis 15 Jahren Phosphor aus dem Klärschlamm, dem Abwasser oder aus Klärschlammverbrennungsaschen zurückgewonnen werden muss. Der vom Bundestag beschlossene Verordnungsentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

BDEW: „Vernünftiger Kompromiss“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht in der neuen Verordnung einen vernünftigen Kompromiss, fordert aber, die Regeln zur Klärschlammverbrennung technologieoffen auszugestalten. Außerdem müsse die Politik jetzt so schnell wie möglich die Voraussetzungen für die düngemittelrechtliche Zulassung der aus dem Abwasser zurückgewonnenen Phosphate schaffen. Nachbesserungsbedarf sieht der BDEW bei der technologieoffenen Ausgestaltung der Phosphorrückgewinnung. So sollte die Klärschlammmitverbrennung im Hinblick auf die Anforderungen an die thermische Vorbehandlung der Klärschlammverbrennung konsequent gleichgestellt werden.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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