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Wasserqualität und Hochwasserschutz in Europa: Ziele noch lange nicht erreicht

Kategorie:
Autor: Jonas Völker

Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) müssen bis 2027 alle als natürlich eingestuften Oberflächengewässer einen guten chemischen und ökologischen Zustand erreicht haben, künstliche bzw. erheblich veränderte Oberflächengewässer im guten chemischen Zustand sein und ein „gutes ökologisches Potenzial“ haben, sowie alle Grundwasserkörper einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand erreicht haben. Generell gilt für alle Wasserkörper ein Verschlechterungsverbot.
Karmenu Vella, der für Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei zuständige Kommissar erklärte: „Das EU-Wasserrecht ist ein beachtlicher Erfolg und kehrt einen langjährigen Trend des Rückgangs um. Aber es bleibt noch viel zu tun – die meisten der 130.000 europäischen Gewässer entsprechen nicht den hohen Standards, die wir brauchen. Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu verstärken und sicherzustellen, dass wir so schnell wie möglich die Qualität liefern, die die Bürger brauchen und die die Natur verlangt.“
Obwohl sich die Wasserqualität in Europa langsam verbessert, gibt es nach wie vor Probleme mit chemischer Verschmutzung und übermäßiger Wasserentnahme.  Lt. Bericht der Europäischen Umweltagentur vom Sommer 2018 sind 74 % der Grundwasserkörper in einem guten chemischen Zustand und 89 % in einem guten mengenmäßigen Zustand. Dagegen befinden sich nur 38 % der Oberflächengewässer in einem guten chemischen Zustand und 40 % wird ein gutes ökologisches Potenzial zugeschrieben. Vor diesem Hintergrund wird es als sehr schwierig erachtet, die Ziele der WRRL bis Ablauf der Frist bis 2027 zu erreichen.
Für die Hochwasserrichtlinie (HWR) wurden sehr wichtige Schritte unternommen. Der aktuelle Bericht, der sich auf den ersten Zyklus der Pläne für das Hochwasserrisikomanagement konzentriert, bestätigt, dass alle Mitgliedstaaten das Konzept des Hochwasserrisikomanagements grundsätzlich übernommen haben. Die Qualität der Ergebnisse ist allerdings unterschiedlich.
Bis zum 12. März 2019 läuft noch eine öffentliche Konsultation (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares- 2017-5128184/public-consultation_de). Es geht darum, herauszufinden, inwieweit die Wasserrahmenrichtlinie und die Hochwasserrichtlinie Änderungen im Hinblick auf ein nachhaltiges Wassermanagement, eine Verbesserung des Zustands der Gewässer bzw. Änderungen der Strategien zur Verringerung der Hochwassergefahr in der gesamten EU bewirkt haben. Bürgerinnen und Bürger sind dazu eingeladen, sich zu beteiligen.
Der Bericht über die Umsetzung von beiden Richtlinien steht hier zu Verfügung.

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