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Gebäudeeinführung mit FHRK-Standard

Fachgerechte Beratung ist eine geschuldete Nebenleistung. Das gilt auch für das sicherheitsrelevante Gewerk „Gebäudeeinführung“. Um Planern ihre Arbeit zu erleichtern, hat der Fachverband FHRK e.V. achtzehn Lösungen für übliche Wandarten und Feuchtebelastungen als FHRK-Standard entwickelt und zeichnerisch dargestellt. Die technischen Zeichnungen zeigen den Auf- und Einbau der Gebäudeeinführungssysteme. Produktneutrale Ausschreibungstexte ergänzen die Detailzeichnungen.

von | 07.12.15

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Fachgerechte Beratung ist eine geschuldete Nebenleistung. Das gilt auch für das sicherheitsrelevante Gewerk „Gebäudeeinführung“. Um Planern ihre Arbeit zu erleichtern, hat der Fachverband FHRK e.V. achtzehn Lösungen für übliche Wandarten und Feuchtebelastungen als FHRK-Standard entwickelt und zeichnerisch dargestellt. Die technischen Zeichnungen zeigen den Auf- und Einbau der Gebäudeeinführungssysteme. Produktneutrale Ausschreibungstexte ergänzen die Detailzeichnungen.

Bei den Anforderungen an die Abdichtung der Durchführung von Kabeln und Rohren hat sich in den letzten Jahren viel getan. Sie muss garantieren, dass kein Gas und Wasser von außen in das Gebäude eindringt und Kräfte, die auf die Leitungen von außen einwirken (z.B. aus Baggerarbeiten oder aus der Baugrubenverfüllung) nicht auf die Inneninstallation übertragen werden. Ihre Montage sollte ausführungsfreundlich und zeitsparend sein. Wünschenswert ist, dass sie jederzeit eine Neubelegung, z.B. mit Glasfaserkabeln, zulassen.

Diese Anforderungen erfüllen vom DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) zertifizierte Haus- und Gebäudeeinführungssysteme. Improvisierte Baustellenlösungen, wie die noch auf einigen Baustellen anzutreffenden KG-Rohre, dagegen nicht. Logisch, dass immer mehr Versorgungsunternehmen diese Gebäudeeinführungssysteme vorschreiben. Sie gelten als „anerkannter Stand der Technik“ und wurden inzwischen auch in die entsprechenden Normen und Regelwerke aufgenommen.

An welcher Stelle die Ver- und Entsorgungsleitungen in das Gebäude geführt werden sollen, muss frühzeitig, spätestens vor Baubeginn festgelegt sein. Der Bauherr sollte sich bereits im Vorfeld mit den zuständigen Versorgungsunternehmen in Verbindung setzen. Liefern diese die Gebäudeeinführungssysteme nicht, muss genügend Zeit sein, beim Handel oder Hersteller ein System mit gültiger Zulassung nach DVGW VP 601 B1 zu beschaffen.

Kostenfreie Druckschriften zu Gebäudeeinführungen sendet der FHRK auf Anfrage zu (info@fhrk.de).

Fachgerechte Beratung ist eine geschuldete Nebenleistung. Das gilt auch für das sicherheitsrelevante Gewerk „Gebäudeeinführung“. Um Planern ihre Arbeit zu erleichtern, hat der Fachverband FHRK e.V. achtzehn Lösungen für übliche Wandarten und Feuchtebelastungen als FHRK-Standard entwickelt und zeichnerisch dargestellt. Die technischen Zeichnungen zeigen den Auf- und Einbau der Gebäudeeinführungssysteme. Produktneutrale Ausschreibungstexte ergänzen die Detailzeichnungen.

Bei den Anforderungen an die Abdichtung der Durchführung von Kabeln und Rohren hat sich in den letzten Jahren viel getan. Sie muss garantieren, dass kein Gas und Wasser von außen in das Gebäude eindringt und Kräfte, die auf die Leitungen von außen einwirken (z.B. aus Baggerarbeiten oder aus der Baugrubenverfüllung) nicht auf die Inneninstallation übertragen werden. Ihre Montage sollte ausführungsfreundlich und zeitsparend sein. Wünschenswert ist, dass sie jederzeit eine Neubelegung, z.B. mit Glasfaserkabeln, zulassen.

Diese Anforderungen erfüllen vom DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) zertifizierte Haus- und Gebäudeeinführungssysteme. Improvisierte Baustellenlösungen, wie die noch auf einigen Baustellen anzutreffenden KG-Rohre, dagegen nicht. Logisch, dass immer mehr Versorgungsunternehmen diese Gebäudeeinführungssysteme vorschreiben. Sie gelten als „anerkannter Stand der Technik“ und wurden inzwischen auch in die entsprechenden Normen und Regelwerke aufgenommen.

An welcher Stelle die Ver- und Entsorgungsleitungen in das Gebäude geführt werden sollen, muss frühzeitig, spätestens vor Baubeginn festgelegt sein. Der Bauherr sollte sich bereits im Vorfeld mit den zuständigen Versorgungsunternehmen in Verbindung setzen. Liefern diese die Gebäudeeinführungssysteme nicht, muss genügend Zeit sein, beim Handel oder Hersteller ein System mit gültiger Zulassung nach DVGW VP 601 B1 zu beschaffen.

Kostenfreie Druckschriften zu Gebäudeeinführungen sendet der FHRK auf Anfrage zu (info@fhrk.de).

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