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Erstes Kurzliner-Verfahren auf Epoxidbasis erhält DIBt-Zulassung

Mit dem patentierten Epoxidharz-Kurzliner mit säurebeständiger Glasfasermatte begann die Erfolgsgeschichte des Kurzlining-Verfahrens. Das Patent ist zwar ausgelaufen, die Markenrechte sind jedoch geblieben. Die resinnovation GmbH, die seit Ihrer Gründung auf die Entwicklung und Herstellung hochwertiger Epoxidharze setzt, hat diese bereits 2008 erworben und den Partliner konsequent auf Epoxidharzbasis weiterentwickelt. Jetzt hat dieser die DIBt-Zulassung erhalten. Das hochwertige System kann damit nun auch in privaten Liegenschaften angewendet werden.

von | 14.10.15

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Mit dem patentierten Epoxidharz-Kurzliner mit säurebeständiger Glasfasermatte begann die Erfolgsgeschichte des Kurzlining-Verfahrens. Das Patent ist zwar ausgelaufen, die Markenrechte sind jedoch geblieben. Die resinnovation GmbH, die seit Ihrer Gründung auf die Entwicklung und Herstellung hochwertiger Epoxidharze setzt, hat diese bereits 2008 erworben und den Partliner konsequent auf Epoxidharzbasis weiterentwickelt. Jetzt hat dieser die DIBt-Zulassung erhalten. Das hochwertige System kann damit nun auch in privaten Liegenschaften angewendet werden.

Der Partliner überzeugt durch reproduzierbar hervorragende Klebkraft und herausragende Haftzugwerte auf nahezu allen Untergründen. Chemischen Angriffen gegenüber ist er außerordentlich resistent und verzeichnet nahezu keinen Schrumpf. Sowohl seine Hochdruckspülfestigkeit, seine gute Mechanik durch ein sehr hohes E-Modul als auch die Abriebfestigkeit sind weitere Plus-Punkte. Ein Einbau bei feuchten und sogar nassen Untergründen stellt für das System auf Epoxidharzbasis kein Hindernis dar.

Kamerabefahrungen aus den Anfängen der Kurzlinersanierung mit Partliner in den 80er Jahren haben gezeigt, dass die Langlebigkeit dieser Epoxidharz-Kurzliner im vollem Umfang gegeben ist und dass das Verfahren in puncto Haltbarkeit, Abriebfestigkeit, Spülverhalten und chemischer Beständigkeit dem einer Sanierung mit GFK-Linern in nahezu nichts nachsteht. Durch die aktuellen Weiterentwicklungen ist das bereits damals überzeugende Verfahren heute noch ausgereifter und technologisch auf dem höchsten Stand.

Im Zusammenspiel mit dem Härter RE60 und der hochwertigen ECR-Glasfasermatte mit 1386 g/m2 verfügt das System nun auch über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit der Nummer Z-42.3-538.

Damit das Produkt vor Ort seine Stärken optimal ausspielen kann, schult die resinnovation GmbH (im Stile der bekannten Harz8-Schulungen) neue Anwender des Partliner-Verfahrens sorgfältig. Ein ausführliches Handbuch mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Unterlagen für die Baustellen-Dokumentation ergänzen die praktische Unterweisung.

Mit dem patentierten Epoxidharz-Kurzliner mit säurebeständiger Glasfasermatte begann die Erfolgsgeschichte des Kurzlining-Verfahrens. Das Patent ist zwar ausgelaufen, die Markenrechte sind jedoch geblieben. Die resinnovation GmbH, die seit Ihrer Gründung auf die Entwicklung und Herstellung hochwertiger Epoxidharze setzt, hat diese bereits 2008 erworben und den Partliner konsequent auf Epoxidharzbasis weiterentwickelt. Jetzt hat dieser die DIBt-Zulassung erhalten. Das hochwertige System kann damit nun auch in privaten Liegenschaften angewendet werden.

Der Partliner überzeugt durch reproduzierbar hervorragende Klebkraft und herausragende Haftzugwerte auf nahezu allen Untergründen. Chemischen Angriffen gegenüber ist er außerordentlich resistent und verzeichnet nahezu keinen Schrumpf. Sowohl seine Hochdruckspülfestigkeit, seine gute Mechanik durch ein sehr hohes E-Modul als auch die Abriebfestigkeit sind weitere Plus-Punkte. Ein Einbau bei feuchten und sogar nassen Untergründen stellt für das System auf Epoxidharzbasis kein Hindernis dar.

Kamerabefahrungen aus den Anfängen der Kurzlinersanierung mit Partliner in den 80er Jahren haben gezeigt, dass die Langlebigkeit dieser Epoxidharz-Kurzliner im vollem Umfang gegeben ist und dass das Verfahren in puncto Haltbarkeit, Abriebfestigkeit, Spülverhalten und chemischer Beständigkeit dem einer Sanierung mit GFK-Linern in nahezu nichts nachsteht. Durch die aktuellen Weiterentwicklungen ist das bereits damals überzeugende Verfahren heute noch ausgereifter und technologisch auf dem höchsten Stand.

Im Zusammenspiel mit dem Härter RE60 und der hochwertigen ECR-Glasfasermatte mit 1386 g/m2 verfügt das System nun auch über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit der Nummer Z-42.3-538.

Damit das Produkt vor Ort seine Stärken optimal ausspielen kann, schult die resinnovation GmbH (im Stile der bekannten Harz8-Schulungen) neue Anwender des Partliner-Verfahrens sorgfältig. Ein ausführliches Handbuch mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Unterlagen für die Baustellen-Dokumentation ergänzen die praktische Unterweisung.

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