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Umstellungswettbewerb für bessere Böden und sauberes Grundwasser

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Autor: Sina Ruhwedel

Um einen Beitrag zur Verbesserung der Böden, zum aktiven Gewässerschutz sowie zum Schutz der heimischen Artenvielfalt zu leisten, ruft das Gemeinschaftsprojekt „Grundwasserschutz durch ökologischen Landbau“ einen Umstellungswettbewerb in der Region Ulmer und Heidenheimer Alb aus. Die sechs Partner Schapfenmühle GmbH & Co. KG, Heimatsmühle GmbH & Co. KG, Kornkreis Erzeugergemeinschaft GmbH, Zweckverband Landeswasserversorgung (LW), NABU Baden-Württemberg und der Bioland e.V. fördern Landwirtinnen und Landwirte finanziell, die ihren Hof auf organisch-biologische Bewirtschaftung umstellen. 

Seit mehr als 30 Jahren gehören die Nitrat-­ und Pestizidbelastungen des Grundwassers zu den ungelösten Problemen der Um­weltpolitik in der EU und in Deutschland. Zwar hat die EU 1991 mit der Nitratrichtlinie entsprechende Vorgaben getroffen, dennoch ist in Deutschland ein Teil des Grundwassers so belastet, dass es nicht mehr für die Trinkwasserversorgung genutzt werden kann. Dadurch, dass immer weniger landwirtschaftliche Betriebe immer mehr Tiere halten, entstehen Nitratüberschüsse, die vielfach nicht mehr umweltverträglich, also nach Pflanzenbedarf, auf den betriebseigenen Flächen ausgebracht werden können. 

Dazu Prof. Dr. Frieder Haakh, Technischer Geschäftsführer der Landeswasserversorgung Stuttgart: „Die intensive Landwirtschaft auf den Hochflächen der Schwäbischen Alb hat dazu geführt, dass heute 80 Prozent der LW-Wasserschutzgebiete Nitrat-Problemgebiete sind. Seit vielen Jahren haben wir hier dringenden Handlungsbedarf. Wir tragen die Verantwortung, unseren Kindern und Enkeln eine intakte Umwelt und eine funktionierende Trinkwasserversorgung zu hinterlassen. Das Nitrat benötigt rund 15 Jahre, um in den Trinkwasserressourcen anzukommen – ebenso lange benötigen Gegenmaßnahmen Zeit, um zu wirken. Wir haben also keine Zeit mehr zu verlieren.“ 

Er weiß: „Im ökologischen Landbau sind die Probleme mit Pflanzen­schutzmitteln und Nitrateinträgen ins Grundwasser messbar geringer, gleichzeitig ist die Artenvielfalt auf ökolo­gisch bewirtschafteten Flächen deutlich größer. Die extensive Nutzungsform des ökologischen Landbaus dient daher der Ökologie und dem Wasserschutz.“ 

Auch die baden-württembergische Landesregierung bekennt sich zum ökologischen Landbau als eine Möglichkeit zur Problemlösung. Sie hat 2020 ein neues Naturschutz-, Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht vor, den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen im Land bis zum Jahr 2030 auf 30 bis 40 Prozent zu erhöhen. 

Dazu Bioland Geschäftsführer Dr. Christian Eichert: „Das bundesweit beispielgebende Gesetz bietet die Chance, Artenvielfalt mit bäuerlicher Landwirtschaft und Naturschutz mit Lebensmittelerzeugung zu versöhnen. Mit dem Gemeinschaftsprojekt bekennen sich die sechs Partner zum politisch vorgegebenen Ausbauziel der Landesregierung und leisten einen wichtigen, gesellschaftlich spürbaren Beitrag zum Schutz der Natur, insbesondere aber auch des Grundwassers auf der Schwäbischen Alb.“ 

Eichert macht deutlich: „Die Umstellung eines landwirtschaftlichen Betriebs auf ökologische Bewirtschaftung bringt hohe Investitionskosten mit sich. Angesichts der aktuellen Marktpreise können diese meist nur schwer von den Landbewirtschaftern selbst erwirtschaften werden. Deshalb unterstützt das Gemeinschaftsprojekt Erzeugerbetriebe, die ihren Hof auf ökologische Wirtschaftsweise umstellen, mit pauschalen jährlichen Festbeträgen.“ 

Der Förderpreis ist im Zeitraum 2022 bis 2024 mit insgesamt 40.000 Euro jährlich dotiert. Bewerben können sich alle landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe auf der Schwäbischen Alb in der Region zwischen Ulm und Heidenheim, die an einer Umstellung auf ökologischen Landbau interessiert sind und deren Betriebsflächen zu mindestens 60 Prozent in einem der Wasserschutzgebiete der Landeswasserversorgung liegen.

Ausführliche Informationen zur Bewerbung können Sie unter kontakt@bioland-beratungsdienst.de erfragen. Das Bewerbungsende ist der 30. September 2021. 

Den Flyer, der noch einmal alle wichtigen Informationen zusammenfasst, finden Sie hier.

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