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Trinkwasserschutz muss konsequent Vorrang haben

Nachdem sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 8. Mai 2015 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Verschärfung der Fracking-Regelungen eingesetzt hatte, wird die Bundesregierung heute ihre Ansicht dazu in einer Gegenäußerung darlegen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) appelliert an die Bundesregierung, die Forderungen der Länder – die Verschärfungen vor allem im Wasserhaushaltsgesetz beinhalten – aufzugreifen.

von | 20.05.15

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Nachdem sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 8. Mai 2015 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Verschärfung der Fracking-Regelungen eingesetzt hatte, wird die Bundesregierung heute ihre Ansicht dazu in einer Gegenäußerung darlegen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) appelliert an die Bundesregierung, die Forderungen der Länder – die Verschärfungen vor allem im Wasserhaushaltsgesetz beinhalten – aufzugreifen.

VKU-Vizepräsident Michael Beckereit dazu: „Es ist wichtig, dass das sogenannte Fracking-Verfahren endlich gesetzlich geregelt wird. Der Schutz der Trinkwasserressourcen muss dabei konsequent verfolgt werden. Insbesondere muss bei den Befugnissen der geplanten Expertenkommission, möglichen Erprobungsmaßnahmen und der Lagerstättenwasserversenkung erheblich nachgebessert werden. Die Bundesregierung sollte daher die Forderungen der Länder ernst nehmen!“

Anfang Mai 2015 hatten Bundestag und Bundesrat den Entwurf der Bundesregierung zum Fracking-Gesetzespaket beraten. Der Bundestag hatte die Vorlage nach kontroverser Debatte erwartungsgemäß an seine Ausschüsse verwiesen. Die Stellungnahme der Länderkammer hatte dabei die zentralen Forderungen der kommunalen Wasserwirtschaft aufgegriffen, die der VKU, Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft, vorab sowohl an die beiden Regierungsfraktionen als auch an die Bevollmächtigten der Länder beim Bund adressiert hatte.

Aus Sicht des VKU ist es dringend notwendig, dass sich die Erlaubnisversagung für eine Gewässerbenutzung auch auf Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die öffentliche Trinkwasserversorgung erstreckt. Die entsprechende Verbotsregelung für Wasserschutzgebiete sollte zudem unbefristet gelten, da Festsetzungsverfahren deutlich länger dauern können als die im Entwurf genannten Fristen.

Weiterhin sieht der VKU die von der Bundesregierung vorgesehenen Befugnisse der geplanten Expertenkommission ausgesprochen kritisch. Beckereit: „Es ist absolut notwendig, dass die Expertenkommission ihre Entscheidungen einstimmig fällt. Denn sie kann unmittelbar Einfluss auf das allein den Ländern vorbehaltende verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren nehmen.“

Zudem fordert der VKU, dass Erprobungsmaßnahmen strikt von der kommerziellen Gewinnung getrennt werden müssen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird grundsätzlich auch eine kommerzielle Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder in Kohleflözgestein unabhängig von der Tiefe ermöglicht. Aus VKU-Sicht müssen zudem die vorgesehenen Regelungen für den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss verbessert werden. „Ihre Behandlung muss unbedingt in geeigneten Anlagen nach dem Stand der Technik vorgenommen werden. Wir hoffen, dass die Bundesregierung bei der Fracking-Gesetzgebung in den entsprechenden Punkten nachschärft, um den umfassenden Schutz der Trinkwasserressourcen vor den Risiken dieser Technologie zu gewährleisten“, so Beckereit abschließend.

Nach derzeitigem Zeitplan der Bundesregierung soll das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause zum Abschluss kommen.

Nachdem sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 8. Mai 2015 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Verschärfung der Fracking-Regelungen eingesetzt hatte, wird die Bundesregierung heute ihre Ansicht dazu in einer Gegenäußerung darlegen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) appelliert an die Bundesregierung, die Forderungen der Länder – die Verschärfungen vor allem im Wasserhaushaltsgesetz beinhalten – aufzugreifen.

VKU-Vizepräsident Michael Beckereit dazu: „Es ist wichtig, dass das sogenannte Fracking-Verfahren endlich gesetzlich geregelt wird. Der Schutz der Trinkwasserressourcen muss dabei konsequent verfolgt werden. Insbesondere muss bei den Befugnissen der geplanten Expertenkommission, möglichen Erprobungsmaßnahmen und der Lagerstättenwasserversenkung erheblich nachgebessert werden. Die Bundesregierung sollte daher die Forderungen der Länder ernst nehmen!“

Anfang Mai 2015 hatten Bundestag und Bundesrat den Entwurf der Bundesregierung zum Fracking-Gesetzespaket beraten. Der Bundestag hatte die Vorlage nach kontroverser Debatte erwartungsgemäß an seine Ausschüsse verwiesen. Die Stellungnahme der Länderkammer hatte dabei die zentralen Forderungen der kommunalen Wasserwirtschaft aufgegriffen, die der VKU, Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft, vorab sowohl an die beiden Regierungsfraktionen als auch an die Bevollmächtigten der Länder beim Bund adressiert hatte.

Aus Sicht des VKU ist es dringend notwendig, dass sich die Erlaubnisversagung für eine Gewässerbenutzung auch auf Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die öffentliche Trinkwasserversorgung erstreckt. Die entsprechende Verbotsregelung für Wasserschutzgebiete sollte zudem unbefristet gelten, da Festsetzungsverfahren deutlich länger dauern können als die im Entwurf genannten Fristen.

Weiterhin sieht der VKU die von der Bundesregierung vorgesehenen Befugnisse der geplanten Expertenkommission ausgesprochen kritisch. Beckereit: „Es ist absolut notwendig, dass die Expertenkommission ihre Entscheidungen einstimmig fällt. Denn sie kann unmittelbar Einfluss auf das allein den Ländern vorbehaltende verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren nehmen.“

Zudem fordert der VKU, dass Erprobungsmaßnahmen strikt von der kommerziellen Gewinnung getrennt werden müssen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird grundsätzlich auch eine kommerzielle Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder in Kohleflözgestein unabhängig von der Tiefe ermöglicht. Aus VKU-Sicht müssen zudem die vorgesehenen Regelungen für den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss verbessert werden. „Ihre Behandlung muss unbedingt in geeigneten Anlagen nach dem Stand der Technik vorgenommen werden. Wir hoffen, dass die Bundesregierung bei der Fracking-Gesetzgebung in den entsprechenden Punkten nachschärft, um den umfassenden Schutz der Trinkwasserressourcen vor den Risiken dieser Technologie zu gewährleisten“, so Beckereit abschließend.

Nach derzeitigem Zeitplan der Bundesregierung soll das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause zum Abschluss kommen.

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