Erdgas und Erdöl aus heimischer Förderung spielen in Niedersachsen eine wichtige Rolle bei der Energieversorgung. Erdgas wird die Schlüsselfunktion als „Brückenenergieträger“ auf dem Weg zur Klimaneutralität zugesprochen. Doch Vorrang vor der Erdgasgewinnung haben nach Auffassung der niedersächsischen Landesregierung der Grund- und Trinkwasserschutz. Dieses ist nun dokumentiert in einer von der Landesregierung, der Förderindustrie und den Wasserbänden unterzeichneten Einigung, nach der die Förderindustrie zukünftig keine Neubohrungen mehr in Wasserschutzgebieten beantragen wird.
Zusätzliche Maßnahmen für existierende Förderung
Bestehende Bohrungen in Wasserschutzgebieten genießen Bestandsschutz. Auch für diese werden zusätzliche Maßnahmen veranlasst, die den Grundwasserschutz erhöhen sollen. Diese Maßnahmen sind in der Vereinbarung in Form eines Zehnpunkte-Plans aufgeführt. Sie beinhalten unter anderem die Einführung einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Ablenkungen aus existierenden Bohrungen in Wasserschutzgebieten und beim Unterbohren von Wasserschutzgebieten, zusätzliche Sachverständigenkontrollen und technische Überwachungsmaßnahmen während der Förderung, die Fortentwicklung und Anwendung des technischen Regelwerks für die Förderung in Wasserschutzgebieten und weitere Maßnahmen zum Grundwasserschutz. Dazu wird eine technische Kommission unter Leitung der Landesregierung eingesetzt, die aus den Partnern der Vereinbarung besteht und die die Wechselwirkung der Wassergewinnung mit der Erdgas- und Erdgasförderung sicherstellen soll.
Wegweisende Vereinbarung
Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies sieht in der Unterzeichnung dieser Vereinbarung ein Zeichen des großen Verantwortungsbewusstseins aller Unterzeichner für den Schutz des Wassers. Die Vereinbarung sei zugleich ein Bekenntnis für eine umweltverträgliche und rechtssichere Zukunft der Förderindustrie in Niedersachsen. Dr. Torsten Birkholz, Geschäftsführer der BDEW Landesgruppe Norddeutschland, bezeichnet die Unterzeichnung der Vereinbarung als Meilenstein für ein konstruktives Miteinander bei der Frage des Bohrens in Wasserschutzgebieten und betont, dass Erdgasgewinnung und ein vorsorgender Gewässerschutz in Niedersachsen nicht im Widerspruch stehen. Auch Dr. Ludwig Möhring, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) und der Ralf Becker, Landesbezirksleiter Nord der IG BCE begrüßen die Einigung, unter anderem auch weil die Nutzung heimischen Erdgases nachhaltiger sei als der Gasimport.
Wasserverbände hatten ordnungsrechtliche Lösung im Visier
Nach Auffassung der Wasserverbände, vertreten durch Godehard Hennies, Geschäftsführer des niedersächsichen Wasserverbandstages, und Dr. Reinhold Kassing, Geschäftsführer des Verbandes der kommunalen Unternehmen – VKU, liegt auch durch Ereignisse außerhalb von Wasserschutzgebieten eine abstrakte Gefahr vor, die durch das Ordnungsrecht gelöst werden könnte. Nachdem die Landesregierung dieses jedoch mit einem Rechtsgutachten verneint habe, biete die jetzt getroffene Vereinbarung eine kurzfristig umsetzbare Lösung, die beide sehr begrüßen.
Den vollständigen Text der Vereinbarung finden Sie hier.