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EU-Umweltminister setzen auf Herstellerverantwortung für besseren Gewässerschutz

EU-Umweltminister setzen auf Herstellerverantwortung für besseren Gewässerschutz

von | 24.10.23

Mit der Kommunalabwasserrichtlinie werden auch die künftigen Rahmenbedingungen für die Abwasserentsorger festgelegt.
Quelle:Pixabay/knavilio

23. Oktober 2023 ǀ Die EU-Umweltminister haben vergangenen Montag, den 16.10.2023,  ihre Position zur Kommunalabwasserrichtlinie festgelegt. Sie zielt darauf ab, den Gewässerschutz durch eine stärkere Herstellerverantwortung zu verbessern und die Bürger finanziell zu entlasten.

Insbesondere sollen die Pharma- und Kosmetikindustrie dazu verpflichtet werden, die Kosten für die Beseitigung von Mikroschadstoffen aus Gewässern zu übernehmen, die durch ihre Produkte verursacht werden. Dies soll Anreize für den Umstieg auf weniger schädliche Produkte schaffen. Die EU-Umweltminister unterstützen den Vorschlag der Kommission und gehen damit über die Position des EU-Parlaments hinaus: Zukünftig sollen die Hersteller von Medikamenten und Kosmetika 100 Prozent der Kosten tragen, während das EU-Parlament eine Kostenbeteiligung von 80 Prozent vorgeschlagen hatte.

VKU-Vizepräsident begrüßt Herstellerverantwortung und diskutiert vierte Reinigungsstufe

VKU-Vizepräsident Karsten Specht begrüßt diese Entwicklung: „Die starke Herstellerverantwortung mit Vollkostenansatz ist ein überfälliger Paradigmenwechsel und ein Meilenstein für besseren Gewässerschutz. Zudem entlastet sie Bürgerinnen und Bürger finanziell. Sie wird dafür sorgen, dass Hersteller demnächst auf Produkte setzen, die weniger gewässerbelastend sind. Die Herstellerverantwortung sorgt auch dafür, dass Unternehmen, deren Produkte Gewässer belasten, zur Kasse gebeten werden, um die Umsetzung neuer Vorgaben und Anforderungen an Kläranlagen zu finanzieren.“

Die vierte Reinigungsstufe kann je nach örtlichen Bedingungen weiterhin der sinnvollste Weg zur Eliminierung von Spurenstoffen sein. Welche Anlagen davon betroffen sind, muss jedoch jeweils sorgfältig geprüft werden, da der zusätzliche technische Aufwand hohe Investitionskosten verursacht und einen deutlich höheren Energieeinsatz erfordert.

Pragmatischer Ansatz zur Energieerzeugung und Fortschritte in den Trilogverhandlungen

Im Gegensatz zu den Vorschlägen der EU-Kommission, dass Abwasserbetriebe ihren Energiebedarf zukünftig weitgehend selbst als erneuerbare Energien erzeugen müssen, folgen die Umweltminister dem EU-Parlament mit einem pragmatischeren Ansatz, den auch der VKU gefordert hatte. „Energieeffizienz und Klimaschutz sind schon heute für die kommunale Abwasserwirtschaft ein sehr wichtiges Thema, in dem sie sich engagieren. Allerdings ist es bei vielen Betrieben aufgrund der begrenzten Flächen und Anlagentechnik schlichtweg nicht möglich, Energie vollständig energieneutral selbst erzeugen“, so Specht. „Deswegen ist es richtig, so wie es der Ministerrat jetzt vorschlägt, erneuerbare Energieanlagen auch abseits des Betriebsgeländes errichten oder erneuerbare Energien zukaufen zu können.“

Heute hat sich der EU-Ministerrat offiziell für die sogenannten Trilogverhandlungen positioniert. Diese Verhandlungen sollen im nächsten Schritt bis Januar/Februar 2024 abgeschlossen werden. Die Richtlinie soll bis April/Mai 2024 verabschiedet werden.

Hintergrund

Die Kommunalabwasserrichtlinie wird gerade überarbeitet – das erste Mal seit fast dreißig Jahren. Sie legt sehr hohe Standards fest, um Schadstoffe in Flüssen, Seen, Grundwasser und Meeren zu reduzieren. Mit ihr werden auch die künftigen Rahmenbedingungen für die Abwasserentsorger festgelegt.

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