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EU-Parlament verabschiedet Kommunalabwasserrichtlinie

Mit der Annahme der EU-Richtlinie über kommunales Abwasser durch das Europäische Parlament am Mittwoch, den 10. April 2024, werden wichtige Weichen für die Zukunft der Wasserwirtschaft gestellt.

von | 15.04.24

Als nächster Schritt steht die Zustimmung des Ministerrats zur Richtlinie an.
Quelle: Adobestock/ 107665441

15. April 2024 Ι Mit der Annahme der EU-Richtlinie über kommunales Abwasser durch das Europäische Parlament am Mittwoch, den 10. April 2024, werden wichtige Weichen für die Zukunft der Wasserwirtschaft gestellt.

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch, den 10. April 2024, die EU-Richtlinie über kommunales Abwasser verabschiedet. Als nächster Schritt steht die Zustimmung des Ministerrats zur Richtlinie an.

EU-Kommunalabwasserrichtlinie und zukünftige Herausforderungen

AöW-Präsidentin Claudia Ehrensberger erklärt: „Es ist sehr erfreulich, dass das EU-Parlament noch vor den EU-Wahlen die Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen hat. Die derzeitige Analyse der Richtlinie zeigt uns auf, dass die Umsetzung der Richtlinie ambitioniert und fordernd sein wird – trotz der vielen Herausforderungen, mit denen die Branche bereits konfrontiert ist. Deshalb muss geschaut werden, wo Entlastungen bei optimaler Berücksichtigung der Gewässerschutzbelange möglich sind. Hierzu unterstützen wir die Einführung der „24-h-Mischprobe“, wie auch in der Kommunalabwasserrichtlinie genannt.“

Des Weiteren erklärte sie, dass die Einführung der Herstellerverantwortung als essenziell betrachtet wird. Sie betonte, dass das Verursacherprinzip konsequent umgesetzt werden muss und die Kläranlagen effektiv entlastet werden sollen – durch Maßnahmen zur Vermeidung, praxistaugliche Finanzierungsinstrumente und verlässliche Entscheidungsverfahren.

Zudem hob sie hervor, dass die Prioritäten auf gesunden Flusssystemen, lebenswerten Kommunen und der konsequenten Umsetzung des Verursacherprinzips liegen. Sie unterstrich die Notwendigkeit finanzieller Unterstützung, angepasster Rahmenbedingungen und fachlicher Unterstützung seitens der Kommunen. Außerdem wurde die Stärkung der Interkommunalen Zusammenarbeit als entscheidend angesehen, um gemeinsam die Herausforderungen zu bewältigen. Abschließend betonte sie, dass die Gemeinwohlorientierung der öffentlichen Wasserwirtschaft zentral ist, um auch nach der Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie eine bezahlbare Abwasserentsorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Aus diesem Grund setzt sich die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft für die Verantwortung und Umsetzung in öffentlicher Hand ein.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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