10. Oktober 2023 Ι Das EU-Parlament hat seine Position zur Kommunalen Abwasserrichtlinie verabschiedet, die während der Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission vertreten wird. Besonders hervorzuheben ist die Unterstützung des Parlaments für die Einführung einer Herstellerverantwortung, ein wichtiger Schritt für eine moderne und verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung.
Am 05. Oktober 2023 hat das Plenum des EU-Parlaments seine Haltung zur Kommunalen Abwasserrichtlinie festgelegt. Diese Position wird das Parlament in den bevorstehenden Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission vertreten und den endgültigen Wortlaut der Richtlinie beeinflussen.
EU-Parlament unterstützt die Einführung einer Herstellerverantwortung
Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, äußert sich dazu wie folgt: „Die Parlamentsposition deckt sich in vielen zentralen Punkten mit der der Wasserwirtschaft. Besonders erfreulich ist, dass das EU-Parlament die Einführung einer Herstellerverantwortung unterstützt.“
Des Weiteren meint Herr Weyand, dass die Einführung dieses Instruments einen ökonomischen und ökologischen Meilenstein für eine moderne und verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung der kommenden Jahrzehnte darstellen würde. Er betont, dass das Verursacherprinzip rechtskräftig umgesetzt würde und Hersteller von Arzneimitteln sowie anderen eingetragenen Stoffen verursachergerecht an der Finanzierung von Reinigungsleistungen beteiligt würden.
Ein Blick auf die Zukunft der Abwasserbewirtschaftung
Herr Weyand fügt hinzu, dass gleichzeitig Anreize für die Entwicklung umweltschonender Grundstoffe und Produkte geschaffen würden, um zukünftig kritische Einträge von vornherein zu vermindern und zu vermeiden. Er sieht die Herstellerverantwortung als zentralen Baustein der Richtlinie. Jedoch wird der Vorschlag kritisch betrachtet, dass ergänzend zur Herstellerverantwortung nationale Finanzierungsprogramme bis zu 20 Prozent der Kosten der vierten Reinigungsstufe zusätzlich decken sollen. Eine vollumfängliche Kostenübernahme der vierten Reinigungsstufe über die erweiterte Herstellerverantwortung wäre sinnvoller, um das Verursacherprinzip angemessen umzusetzen.
Martin Weyand merkt an, dass die vorgesehenen Fristen zur Einführung der vierten Reinigungsstufe aus Sicht des BDEW nicht ausreichend sind und nicht die Realitäten der Unternehmen widerspiegeln. Hier gilt, in den Trilogverhandlungen nachzubessern. Mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität der Branche unterstützt er das Ziel des EU-Parlaments. Dabei muss allerdings den Besonderheiten der Branche Rechnung getragen werden.
Er stimmt zu, dass ein Zukauf von Erneuerbaren Energien aus externen Quellen von bis zu 40 Prozent, wie das EU-Parlament vorschlägt, die Zielerreichung maßgeblich unterstützen wird. Er erwartet die Annahme der Ratsposition für Mitte dieses Monats und betont, dass dann zügig die Trilogverhandlungen beginnen müssen, um sicherzustellen, dass der Rechtsakt noch in dieser Legislatur formal verabschiedet werden kann.