Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) verabschiedet. Ziel ist es, die Kosten für den Breitbandausbau zu senken.
Netzbetreiber erhalten Nutzungsanspruch
Nach dem Gesetz erhalten Netzbetreiber einen Anspruch auf die Nutzung existierender passiver Netzinfrastrukturen, die Mitverlegung von geeigneten passiven Netzinfrastrukturen und Glasfaserkabeln bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten und bei der Erschließung von Neubaugebieten sowie auf verbesserten Zugang zu Informationen über die tatsächliche Versorgungslage. Zur passiven Netzinfrastrukturen gehören Leer- und Leitungsrohre, Kabelkanäle, Einstiegsschächte, Trägerstrukturen wie Türme, Masten und Pfähle – und Abwasserkanäle. Trinkwasserleitungen sind explizit ausgenommen.
Verabschiedung nach der Sommerpause
Das Gesetz nennt auch Gründe, mit denen die Mitbenutzung abgelehnt werden kann. So ist etwa eine Ablehnung möglich, wenn die Funktionsfähigkeit der Abwasserentsorgung durch Verlegeverfahren beeinträchtigt wird. An der Anerkennung technisch anerkannter Verlegeverfahren wird derzeit noch gearbeitet. Eine Ablehnung müssen Abwasserentsorgungsunternehmen jedoch mit konkreten Anhaltspunkten begründen. Nach der Sommerpause ist die Verabschiedung der DigiNetzG im Deutschen Bundesrat vorgesehen. Ob noch der Vermittlungsausschuss eingeschaltet wird, ist derzeit offen.
BDEW-Informationstag
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) reagiert auf die aktuelle Gesetzeslage mit einem Informationstag am 27. Oktober 2016 in Düsseldorf unter dem Titel „Breitband und Abwasser – Chancen und Risiken für Abwasserentsorger“. Dort geht es um so wichtige Aspekte wie Anforderungen an Verträge zwischen Abwasserbetreibern und Kabelverlegern oder Haftungsfragen und Versicherungen gegen Kabelschäden. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular gibt es hier.