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Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Vorsitz des Flussgebietsgemeinschaft Elbe

Kategorie:
Thema:
Autor: Sina Ruhwedel

Elbe

Bei der 8. Elbministerkonferenz Anfang Dezember standen die Verabschiedung des aktualisierten Hochwasser­risikomanagementplans, des zweiten aktualisierten Bewirtschaftungsplans, des zweiten aktualisierten Maßnahmenprogramms sowie die Verabschiedung einer gemeinsamen Elbe-Erklärung auf der Tagesordnung. Darüber hinaus übernahm Mecklenburg-Vorpommern in der Online-Konferenz für drei Jahre den Vorsitz der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) ab dem Jahr 2022. Zuletzt hatte Hamburg den Vorsitz eingenommen.

Dazu erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:

„Ich danke allen Beteiligten der Hansestadt Hamburg für die geleistete Arbeit in der Zeit des FGG-Vorsitzes. Sie können sicher sein, dass Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden drei Jahren ebenfalls intensiv daran arbeiten wird, die bisherigen Anstrengungen der Länder im Einzugsgebiet Elbe fortzusetzen und zu verstärken. […]
Seit der Verabschiedung des ersten gemeinsamen Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe im Jahr 2009 konnten eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Oberflächengewässer und des Grundwassers umgesetzt werden. Trotz dieser Anstrengungen konnte der gute Zustand der Gewässer im Einzugsgebiet der Elbe entsprechend den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie überwiegend noch nicht erreicht werden.

Ebenso konnten seit der Verabschiedung des gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementplans der FGG Elbe im Jahr 2015 eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasserrisiken und zum Schutz vor Hochwassergefahren geplant und umgesetzt werden. Für einen zukunftsfähigen Hochwasserschutz sollen nunmehr verstärkt naturbasierte Lösungen zur Anwendung kommen.
Aber – Gewässerentwicklung braucht Zeit. Wichtig ist, dass sich alle Akteure ihrer Verantwortung bewusst sind und diese wahrnehmen.

Klimatische Änderungen werden in Zukunft zur Zunahme von hydrologischen Extremereignissen wie Hochwasser einerseits und Niedrigwasserphasen andererseits führen.

Unter dem Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern wird deshalb das flussgebietsweite Wassermengen­management, das für die Stabilisierung der Gewässer von hoher Bedeutung ist, einen zentralen Stellenwert einnehmen. Die Elbe-Erklärung, die wir heute auf den Weg gebracht haben, ist ein wichtiger Meilenstein und die Richtschnur für das weitere Vorgehen.“

Hintergrund:

Das Elbeeinzugsgebiet gehört zu den größten Flussgebieten Mitteleuropas. Insgesamt haben vier Staaten (Deutschland, Tschechien, Österreich und Polen) daran einen Anteil. In Deutschland werden zehn Bundesländer entweder von der Elbe selbst, oder von Ihren Nebenflüssen durchströmt. Diese haben sich deshalb 2004 zur Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) zusammengeschlossen. Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL).

Die Flussgebietsgemeinschaft Elbe ist in drei Ebenen organisiert. Als oberstes Beschlussgremium setzt sich die Elbe-Ministerkonferenz aus den für die Wasserwirtschaft/den Wasserhaushalt zuständigen Ministern bzw. Senatoren der Vertragspartner zusammen.

Im Elbe-Rat sind die für die Wasserwirtschaft zuständigen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter der Ministerien und Senatsverwaltungen vertreten. Der Elbe-Rat entscheidet zum Beispiel über grundsätzliche Fragen der Umsetzung der WRRL im Raum der FGG Elbe und über die Vertretung der FGG Elbe in internationalen Gremien zur Koordinierung der Aufgaben in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe.

Als fachliches Gremium agiert der Koordinierungsrat, in welchem alle Vertragspartner mit je einem Mitglied vertreten sind. In allen Gremien arbeiten die Vertreter der Länder mit Vertretern des Bundes zusammen.

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