Hersteller in der Pflicht
Die Verminderung von Mikroplastik ist aus Sicht des Bundesrates vordringlich eine Frage des Produktdesigns. Er sieht daher die Hersteller in besonderer Verantwortung, auf den Zusatz von Mikroplastik zu verzichten – in vielen Fällen sei er ohnehin nicht erforderlich.
Die Bemühungen der Bundesregierung, den Einsatz von flüssigen und festen Kunststoffzusätzen in Kosmetika und Pflegeprodukten schnellstmöglich durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller zu beenden, unterstützt der Bundesrat ausdrücklich. Sollte dies jedoch bis zum Jahr 2020 nicht gelingen, müsse die Bundesregierung auf europäischer Ebene auf ein Verbot hinwirken.
Verbände begrüßen die Entscheidung
„Der Bundesrat stellt fest, dass neben dem wahrnehmbaren Eintrag von Kunststoffabfällen in die Umwelt auch eine zunehmende Verschmutzung der Gewässer, Meere und Böden mit Mikroplastik vorliegt. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass er weitergehende Maßnahmen zur wirksamen Vermeidung und Verminderung dieser Einträge für dringend geboten hält und einfordert“, so Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.
Zwei Initiativen vereint
Die Entschließung beruht auf zwei parallel eingebrachten Anträgen aus Bayern einerseits, Hamburg, Thüringen, Berlin und Bremen andererseits, die auf Empfehlung des Agrarausschusses zu einem gemeinsamen Text kombiniert wurden.
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber begrüßte das Votum der Länderkammer: „Mit dem Antrag wollen wir sicherstellen, dass auf Mikroplastik in Kosmetikprodukten vollständig verzichtet wird. Damit können wir eine weitere Eintragsquelle für kleinste Plastikteilchen in unsere Flüsse, Seen und Meere schließen. Ein Verbot ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Plastikmüll in der Umwelt.“
Die Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika steht hier als PDF zur Verfügung.
Quellen/Weitere Informationen:
Bundesrat
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
BDEW