Die Reform des Vergaberechts, mit der die Vergaberichtlinie 2014/24/EU, die Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU und die Sektorenrichtlinie 2014/25/EU umgesetzt werden, steht kurz vor dem Abschluss. Die umfassenden Änderungen stellen öffentliche Auftraggeber vor neue Herausforderungen. Das deutsche Vergaberecht erhält mit den neuen Vergabeverordnungen und dem überarbeiteten 4. Teil des GWB eine vereinheitlichte, neue Struktur. Es soll unter anderem durch die Einführung der eVergabe-Pflicht moderner und anwendungsfreundlicher werden. Erstmals enthält das Vergaberecht nunmehr auch gesetzlich geregelte Ausnahmen für Inhouse-Geschäfte sowie interkommunale Kooperationen und ermöglicht so explizit die Nutzung kommunaler Handlungsspielräume.
Über diese und weitere Neuerungen sowie Folgen für die Anwendungspraxis speziell in der Branche der Wasserwirtschaft wird im Rahmen dieses Gesprächskreises diskutiert.
Der Referent
Prof. Dr. Jan Ziekow ist Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung in Speyer, Mitglied zahlreicher internationaler und nationaler Beratungsgremien und seit langem als Auftraggeber, Bieter, Berater und Wissenschaftler auf dem Gebiet des Vergaberechts tätig.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldung
Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M., Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht, Universität Trier, Campus I, 54286 Trier, Tel.: 0651/201-2579 oder 2578 | E-Mail